Verbraucherschutzministerkonferenz

Landwirtschaft

| 14:15 Sondermeldung zur VSMK in Bad Nauheim

Gerade eben ging die Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Bad Nauheim zu Ende. Ein Überblick über die wichtigsten Themen.

Lebensmittelkontrollen

Lebens- und Futtermittelkontrollen haben in den letzten Monaten Defizite aufgewiesen, die nach Ansicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums dringende nachgebessert werden sollen. Nach wie vor sind die Länder für die Kontrollen zuständig. Das bedeutet in einem föderalen System aber auch, die Quantität und Qualität der Kontrollen ist uneinheitlich. So kontrollieren einige Landesämter die Milch, die Futtermittel werden von einer anderen Behörde geprüft. So hat es im Fall des mit Aflatoxin belasteten Mais immer noch Kommunikationsprobleme gegeben. Außerdem rügt die Ernährungsbranche, dass die Informationssysteme kaum aufeinander abgestimmt sind. Einige arbeiten bei Lieferlisten noch mit Ablagen, die anderen mit modernen EDV-Systemen.

Auf jeden Fall sollen die kontrollierten Firmen stärker als bisher an den Gebühren für die Kontrollen beteiligt werden. Der Wunsch entspricht der gutachterlichen Bewertung des Bundesrechnungshofes in Brüssel, die finanzielle und personelle Ausstattung der Kontrollbehörden deutlich zu verbessern.

Verbraucher wollen nicht nur bei Gesundheitsgefährdung wissen, welche Qualitäten ein Betrieb hat. Bei Verstößen, vor allem im Bereich der Hygiene sind bislang alle bundesweiten Versuche gescheitert eine einheitliche Hygiene-Ampel aufzustellen. Selbst die Opposition wurde gerichtlich in die Schranken verwiesen, weil sich Gastwirte mit ekelerregenden Hygienezuständen ihren Gästen gegenüber auf Anonymität berufen können. Ob das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofes der deutschen Veröffentlichungsdiskussion Schwung gibt, bleib auch nach der VSMK offen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht sich in seiner Position zur Namensnennung bestärkt.

Die Berliner Verbraucherinitiative hat in einer Analyse von Veröffentlichungslisten der Kontrollergebnissen bei den rot-grünen Ländern Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein Defizite bemängelt. Auch Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht nur „leere Listen“.

Die VSMK hat verschiedene Beschlüsse gefasst, Licht in das Labyrinth zu bringen. Noch in dieser Legislaturperiode wird Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner die Vorarbeit für eine rechtssichere Veröffentlichung von Namen auf den Weg bringen. Beendet wird die Arbeit in der nächsten Regierungsperiode.

Schon heute haben die Länder die Möglichkeit Gebühren für Kontrollen von den Betrieben einzufordern, auch wenn das noch nicht in der Praxis umgesetzt wird. Nach Verbraucherschutzminister Jürgen Hartloff aus Rehinland-Pfalz erarbeitet eine Länderarbeitsgruppe Details für die Gebührenregelung. Er gibt zu bedenken, dass Kontrolleure auch beratende Aufgaben haben. Vor allem kleine Betriebe, wie Kioske dürften nicht belastet werden. Es gilt eine Balance zu finden, zwischen Gebühren und Beratung. Möglicherweise werden die Gebühren auch nur anlassbezogen erhoben. Da würden in Deutschland gegenüber zum europäischen Vorschlag keine Gebühren für die Regelkontrolle erhoben.

Neben Veröffentlichungen und Gebühren hat sich die VSMK auch über das System der Rückverfolgbarkeit Gedanken gemacht. Künftig sollen auf allen Stufen nach EU-einheitlichen Modalitäten eingesetzt werden. Mit einheitlichen Filter- und Sortierfunktionen, kann im Bedarfsfall die Ware schneller ermittelt werden.

Tiefkühlkost

Was im Fleischbereich das Pferdefleisch, ist bei der Tiefkühlkost das Norovirus, dass im letzten Jahr über gefrorene Erdbeeren bei mehr als 11.000 Menschen zu einem Brech-Durchfall führte. So sollen bei TK-Produkten die Herkünfte der verarbeiteten Waren auch gekennzeichnet werden. Wie bei der Herkunftskennzeichnung für Fleisch in verarbeiteten Produkten wehrt sich die Ernährungsbranche. Noch Anfang Mai lud das Deutsche Tiefkühlinstitut Abteilungsleiter Bernhard Kühnle aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium in den Qualitätsausschuss ein und verkündete, die „ablehnende Position aus der Praxis der Tiefkühlindustrie“ deutlich gemacht zu haben.

Mehr als ein Versuch wurde es nicht. Die Hessische Verbraucherschutzministerin Lucia Puttrich verkündete, dass sich alle Minister einig gewesen sind, auch Obst und Gemüse in verarbeiteten TK-Produkten verpflichtend zu kennzeichnen.

Fazit für die Ernährungsbranche

Die Branche wehrt sich gegen eine weitergehende Kennzeichnung. Die Branche wehrt sich gegen Veröffentlichungen von Verfehlungen. Aber die Branche spricht auch mit gespaltener Zunge: Frosta hat längst gezeigt, dass selbst 147 Zutaten aus 27 Ländern für Verbraucher transparent aufgelistet werden können. Wer sich gegen „Pranger“-Effekte wehrt, sollte doch begierig sein, seine positiven Leistungen herausstellen zu dürfen. Nordrhein-Westfalen hatte das über Jahre hinweg mit einem Gastro-Smiley probiert – und jüngst eingestellt, weil die Branche dieses Werbemittel nicht annahm.

Schulessen

Die Schulverpflegung soll gefördert werden, indem die Bundesregierung bei externen Essensanbietern den ermäßigten Steuersatz erhebt – sofern nicht eine generelle Steuerbefreiung erfolgen kann. Die Qualitätsstandards der DGE für die Schulverpflegung soll Grundlage eines umfassenden Ernährungskonzeptes werden, dessen Teil auch die Verbraucherbildung für Schüler wird. Dabei geht es dann nicht mehr nur um gesundes Essen, sondern um die Kunst der Haushaltsführung.

Lebensmittel online kaufen

Immer mehr Shops für Lebensmittel erscheinen in der digitalen Welt. Ilse Aigner will die Verbraucherrechte und Lebensmittelsicherheit gegenüber der „Offline-Welt“ gleich stellen. Daher wird eine Zentralstelle für Lebensmittelsicherheit im Internethandel eingerichtet. Das sei aber nur ein erster wichtiger Schritt, so Aigner.

Wer im Sommer tanken muss, soll möglichst schon neue Kraftstoffpreise an den Tankstellen vorfinden. Die Zehntel-Cent-Stellen stehen vor dem Aus. Die Preise sollen in Euro mit maximal zwei Stellen nach dem Komma angegeben werden.

Tiermehl

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich bei der EU für eine weitere Lockerung des Tiermehlverfütterungsverbotes einzusetzen. Aber nur, wenn die Wissenschaft eine Unbedenklichkeit bescheinigt hat. Hier sollen die Erfahrungen von weiter verarbeiteten Nichtwiederkäuer-Protein in der Aquakultur genutzt werden.

Kartelle

Das Kartoffelkartell machte in dieser Woche die Runde. Aktuell spricht das Kartellamt auch von einem Zuckerkartell. Die VSMK hat sich ausgesprochen, die Vorteilsgewinne aus den Absprachen für eine „vernünftige Finanzierung der Verbraucherarbeit heranzuziehen“, erklärte Jürgen Hartloff.

Roland Krieg

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