Verbringungsverbot und Antibiotika

Landwirtschaft

Agrar-Amtschefkonferenz in Berlin

Die Amtschefkonferenz der Länder-Agrarressorts hat am Donnerstag unter anderem zum Thema Verbringungsverbot und Antibiotika verabschiedet.

Verbringungsverbot

Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben sich der Initiative Niedersachsens angeschlossen, zeitnah Betriebe zu überprüfen, die Eier und Eiprodukte aus solchen Mitgliedsstaaten verarbeiten, in denen die Legehennen noch in den seit dem 01. Januar 2012 verbotenen Käfigbatterien gehalten werden.
Liegen nicht die Bescheinigungen vor, dass die eier aus legalen Produktionsverfahren stammen, würden die Wirtschaftsbeteiligten darauf gedrängt, die Eier nicht zu verwenden. Gegebenenfalls sollen Verbracuher im Internet über entsprechende Lieferungen informiert werden.

Antibiotika

Heute wird ein Antrag aus der Amtschef-Konferenz in den Agrarausschuss des Bundesrates eingebracht, nach dem Antibiotika nur noch in therapeutisch begründeten Einzelfällen verabreicht werden darf. Außerdem soll die Bundesregierung verbindliches, nationales Antibiotika-Minimierungskonzept erarbeiten. Darin sollen Indikatoren zur Einschätzung des Antibiotikaeinsatzes verbindlich verankert werden. dazu gehören beispielsweise Therapiehäufigkeit und Verlustrate.
Zunächst steht der Tierhalter in Verantwortung. Zusammen mit dem Bestandstierarzt oder dem Tiergesundheitsdienst soll ein betriebsindividuelles Konzept zur Verbesserung der Tiergesundheit aufgestellt werden. Das soll dann den Kontrollbehörden vorgelegt werden.
Außerdem sollen Antibiotika festgelegt werden, die ausschließlich dem Humanbereich vorbehalten sind.

roRo

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