Verbringungsverbot und Antibiotika
Landwirtschaft
Agrar-Amtschefkonferenz in Berlin
Die Amtschefkonferenz der Länder-Agrarressorts hat am Donnerstag unter anderem zum Thema Verbringungsverbot und Antibiotika verabschiedet.
Verbringungsverbot
Die Bundesländer Baden-Württemberg, Bremen,
Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen haben sich der Initiative Niedersachsens
angeschlossen, zeitnah Betriebe zu überprüfen, die Eier und Eiprodukte aus
solchen Mitgliedsstaaten verarbeiten, in denen die Legehennen noch in den seit
dem 01. Januar 2012 verbotenen Käfigbatterien gehalten werden.
Liegen nicht die Bescheinigungen vor, dass die eier aus
legalen Produktionsverfahren stammen, würden die Wirtschaftsbeteiligten darauf
gedrängt, die Eier nicht zu verwenden. Gegebenenfalls sollen Verbracuher im
Internet über entsprechende Lieferungen informiert werden.
Antibiotika
Heute wird ein Antrag aus der Amtschef-Konferenz in den
Agrarausschuss des Bundesrates eingebracht, nach dem Antibiotika nur noch in therapeutisch
begründeten Einzelfällen verabreicht werden darf. Außerdem soll die
Bundesregierung verbindliches, nationales Antibiotika-Minimierungskonzept
erarbeiten. Darin sollen Indikatoren zur Einschätzung des Antibiotikaeinsatzes verbindlich
verankert werden. dazu gehören beispielsweise Therapiehäufigkeit und
Verlustrate.
Zunächst steht der Tierhalter in Verantwortung.
Zusammen mit dem Bestandstierarzt oder dem Tiergesundheitsdienst soll ein
betriebsindividuelles Konzept zur Verbesserung der Tiergesundheit aufgestellt
werden. Das soll dann den Kontrollbehörden vorgelegt werden.
Außerdem sollen Antibiotika festgelegt werden, die
ausschließlich dem Humanbereich vorbehalten sind.
roRo