Verkauf von Ackerland regeln, ohne zu diskriminieren

Landwirtschaft

EU-Leitlinien gegen Ausverkauf von Ackerland

Zum einen darf im Binnenmarkt der Verkauf von Ackerland nicht so eingeschränkt werden, dass er Marktbeteiligte diskriminiert. Zum anderen ist das Thema Landgrabbing auch in der EU vakant. Mit Leitlinien will die EU jetzt den Verlauf von Ackerland so regeln, dass Preisspekulationen und Eigentumskonzentrationen verhindert werden.

Die Länder sind befugt, Maßnahmen zur Eindämmung der Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen zu beschließen. Die Empfehlungen basieren auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Vor dem Erwerb darf eine nationale Behörde zustimmungspflichtig sein.  Die Größe des Erwerbs darf begrenzt werden. Vorkaufsrechte sind möglich, wie an Pächter, Nachbarn, Miteigentümer und dem Staat. Und es darf eine staatliche Preisintervention geben.

Die Maßnahmen dürfen aber nicht diskriminierend sein. Unverhältnismäßig sei die Pflicht des Erwerbers, selbst Landwirtschaft betreiben zu müssen. Dazu zählt auch der Nachweis einer beruflichen Qualifikation. Es darf auch keinem Unternehmen verboten werden, Land zu verkaufen.

roRo

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