Verlängerung betäubungslose Kastration verfassungswidrig?

Landwirtschaft

Bundestierärztekammer will Ende der betäubungslosen Kastration sofort

Nach Strafrechtler Prof. Dr. Jens Bülte ist die kürzlich vom Koalitionsausschuss vorgesehene Verlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration verfassungswidrig und verstößt gegen Artikel 20 des Grundgeetzes, in dem Tierschutz als Staatsziel hinterlegt ist.

Vor diesem Hintergrund steht die Ankündigung der Regierungskoalition, mittels einer Koalitionsinitiative eine Fristverlängerung der betäubungslosen Ferkelkastration zu erreichen, in einem schlechten Licht. „Für den Ausstieg aus der betäubungslosen Kastration von Ferkeln gab es bereits eine Übergangsfrist von fünf Jahren, die nicht genutzt wurde“, meint Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der Bundestierärztekammer (BTK).

Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre sei nicht hinnehmbar, die Regierung hatte für eine Lösung schon fünf Jahre Übergangszeit festgeschrieben. Die Amtstierärzte sprehen sich erneut gegen den 4. Weg aus: „Der sogenannte „4. Weg“ ist nach jetzigem Stand der Wissenschaft kein gangbarer Weg, denn es müssen alle Alternativen daran gemessen werden, ob sie der Zielstellung, nämlich der Verbesserung des Tierschutzes, gerecht werden“, sagt Prof. Dr. Karl-Heinz Waldmann, Vorsitzender des BTK-Ausschusses für Schweine. Eine Änderung des Tierschutzgesetzes, in der der Begriff „Schmerzausschaltung“ durch den Begriff „Schmerzminderung“ ersetzt würde, um die Lokalanästhesie durch die Landwirte zu ermöglichen, wäre absolut inakzeptabel.

roRo

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