Vermarktungsverbot für Fürstenhof GmbH

Landwirtschaft

Verbotene Pflanzenschutzmittel im Ökofutter

Erneut ist die Erzeugergemeinschaft Fürstenhof in Mecklenburg-Vorpommern in die Schlagzeilen geraten. Zuerst ging es um Bio-Hühner, die angeblich nicht genug Auslauf haben, dann berichtete Der Spiegel über falsch deklarierte Bio-Eier. Jetzt hat das Landwirtschaftsministerium in Schwerin ein Vermarktungsverbot über die Erzeugergemeinschaft verhängt, weil Pflanzenschutzmittelrückstände in Futtermitteln gefunden sind. In fünf von 29 Proben wurden vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LLALF) „erhebliche Überschreitungen von Pflanzenschutzmittelgrenzwerten nachgewiesen“.

Daraufhin wurden alle Betriebe der Erzeugergemeinschaft mit Ausnahme der Gut Dahlwitz Ei GmbH gesperrt und ein Vermarktungsverbot für die Ökobetriebe verhängt.

Erzeugergemeinschaft Fürstenhof

Im Jahr 2002 haben sich Geflügelhalter zur EZ Fürstenhof zusammen geschlossen, um dem Handel große Partien, Transparenz und kurze Wege zu garantieren. Zum Erzeugerzusammenschluss gehören heute 14 Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg und der sammelt jedes Jahr ein bis zwei weitere Betriebe dazu. Die Firma verzichtet auf eine eigene Marke, bringt aber rund 15 Prozent der deutschen Bio-Eier auf den Markt.

Seit 2005 versorgt das Mischfutterwerk in Finkenthal Junghennen und Bio-Legehennen „mit eigenem Futter“, wie die EZ Fürstenhof schreibt. Offenbar ist aber verfütterter Bio-Sonnenblumenkuchen aus den Niederlanden mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet.

Wiederholtes Vermarktungsverbot

Proben zwischen dem 02. und 16. Oktober waren positiv auf Pflanzenschutzmittel beprobt und das LLALF verhängte ein befristetes Vermarktungsverbot. Unklar war, ob auch die Eier belastet gewesen sind. Am 02. Dezember wurde das Vermarktungsverbot wieder aufgehoben werden, weil Proben vom 24. November alle negativ waren und keinerlei Grenzwertüberschreitungen vorwiesen. Das LLALF ging davon aus, dass das belastete Futter nur in der ersten Oktoberhälfte verfüttert wurde. Eierproben waren am 30. November unbelastet.

Zwei Tage später allerdings lagen Probenergebnisse aus Futtermittellieferungen vom 23. September, 24. Oktober und 04. November vor. Diese wiesen erneut Belastungen oberhalb des Grenzwertes auf, teilte das LALLF mit. Daher ging das Amt von einer längeren Fütterungszeit als bislang aus. Die Hennen haben das Futter mehr als zwei Monate lang gefressen. Das Landwirtschaftsministerium teilte dazu am Freitag mit:

„Die auf diese Weise gefütterten Tiere können nicht mehr als biologisch gehaltene Legehennen betrachtet werden. Und damit sind auch alle anderen erzeugten Produkte, wie Eier, Elterntiere, Masthähnchen und Junghennen in das Öko-Vermarktungsverbot einzubeziehen.

Mit der Ordnungsverfügung des LALLF sind die Betriebe verpflichtet, alle Empfänger von Produkten der EZ über den neuen Sachstand in Kenntnis zu setzen und den Hinweis auf ökologische/biologische Produktion entfernen zu lassen. Eine Vermarktung als Bio-Produkt ist nicht möglich.

Inzwischen ist bekannt, dass auch Chargen des gleichen Lieferanten an ein Futtermittelwerk in Eldena geliefert wurden. Obwohl die Ergebnisse der Proben noch nicht vorliegen, wurde vorsorglich eine Sperrrung verfügt. Alle belieferten Tierhalter in Mecklenburg-Vorpommern erhielten ein vorläufiges Öko-Vermarktungsverbot. Ob noch weitere Betriebe beliefert wurden, wird derzeit geprüft.“

Fürstenhof zeigt sich überrascht

Der Positivfund im Oktober resultiert aus Eigenkontrollen des Betriebes. Der Futtermittellieferant wurde nach Angaben der Erzeugergemeinschaft gesperrt. Die Information der neuerlichen Sperrung hat die Bio-Erzeuger überrascht, weil „keine neuen Sachverhalte vorlagen.“ Die EZ Fürstenhof geht jetzt juristisch gegen die Sperrung vor und teilt mit: „Wir haben zu keinem Zeitpunkt wissentlich gegen die EU-Ökoverordnung verstoßen und weder unseren Hennen noch dem Verbraucher einen Schaden zugefügt.“

Agrar-Bio-Industrie

Schon länger schwelt ein Bio-Streit zwischen kleinen und großen Biobetrieben. In Ostdeutschland haben sich auch im Biobereich Großstrukturen gebildet, die der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) ein Dorn im Auge sind. „Eier, die bis 13:00 Uhr gelegt werden, sind um 15:00 Uhr verpackt und in der Nacht in den Zentrallagern von Rewe oder Edeka“, wirbt Fürstenhof-Betriebsleiter Friedrich Behrens. Für die AbL sind solche Strukturen nicht mehr kontrollierbar. 3.000 Hennen pro Stall hält AbL-Sprecher Eckehard Niemann zwar noch für erträglich, aber für sie reiche das eigene Futter nicht mehr aus. Vor allem Eiweißkomponenten müssten zugekauft werden.

„Maßlos enttäuscht“

Jetzt steht der Fürstenhof erneut auf dem Prüfstand. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus zeigte sich anhand der erneuten Sperrung „maßlos enttäuscht“. Er wirft dem Fürstenhof vor, dass „über einen langen Zeitraum“ die Eigenkontrolle nicht funktioniert habe. „Das erschüttert mich sehr und ist eine schlechte Nachricht für den ökologischen Landbau insgesamt.“ Zuletzt hatte Backhaus dem Fürstenhof noch den Rücken gestärkt, als die Berliner taz den fehlenden Auslauf auf der EZ Fürstenhof kritisierte.

Mecklenburg-Vorpommern hatte seit Anfang November „einen Grünauslauf in der Bio-Elterntierhaltung nach streng definierten Kriterien erlaubt“. Der ist in der EU-Ökoverordnung nicht definiert und der Fürstenhof sollte in einem Pilotprojekt Erfahrungen dazu sammeln.

Lesestoff:

Große Ökobetriebe in der Kritik

Roland Krieg

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