Verstößt Fördermittelkürzung gegen EU-Recht?

Landwirtschaft

Genossenschaftsverband will vor Gericht

„Die Kürzungen der Betriebsprämien treffen nicht, wie in der Öffentlichkeit verbreitet wird, reiche Großgrundbesitzer, sondern mittelständische landwirtschaftliche Unternehmen und Agrargenossenschaften, die als Mehrfamilienbetriebe gemeinsam wirtschaften. Gerade diese Unternehmen tragen in erheblichem Maße zur wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung ländlicher Räume in strukturschwachen Regionen bei und würden für ihr Engagement auch noch bestraft. Zahlreiche Agrargenossenschaften werden sich gegen die zu erwartenden gekürzten Fördermittelbescheide 2009 rechtlich wehren und wir werden unsere Mitglieder dabei unterstützen.“ Das sagte am Donnerstag Edgar Schneider, Vorstandsmitglied des Genossenschaftsverbandes. Hintergrund ist ein Rechtsgutachten über die Kürzung der Fördergelder im Rahmen des Health-Check.

Verband will vor Gericht ziehen
Das Gutachten soll als tragfähige Grundlage dienen, gegen die Kürzungen der EU gerichtlich vorzugehen. Dr. Michael Winkler betont in dem Gutachten der Kanzlei Redeker, dass die Kürzung der Fördermittel nicht mit wesentlichen Grundsätzen des EU-Rechtes vereinbar sein dürften. Die Kürzungen finden Umsetzung in den Förderbescheiden des Jahres 2009 und damit mitten in der Förderperiode 2003 bis 2012. Das verstoße gegen die „Grundsätze des Vertrauensschutzes“.

roRo

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