Veterinäre zu Kälbertransporten
Landwirtschaft
Kälber grundsätzlich nicht transportwürdig
Die Bundestierärztekammer (BTK) und die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz (TVT) haben am Montag ein gemeinsames Positionspapier zum Transport von Kälbern veröffentlicht.
„Tiertransporte sind immer mit unvermeidbarem Stress für die Tiere verbunden. Gerade bei so jungen Tieren, wie Kälbern, darf das geringe Anpassungsvermögen bei der Bewältigung von Stresssituationen keinesfalls überfordert werden“, sagt Dr. Uwe Tiedemann, Präsident der BTK. Vor Beginn des Transportes muss die Notwendigkeit eines Transportes gegeben sein, die Transportfähigkeit eines jeden Tieres sorgfältig geprüft werden und das Einhalten der Tierschutzanforderungen sowie die Bedarfsdeckung der Tiere unter den jeweils zu erwartenden Transportbedingungen gewährleistet sein. Das Positionspapier soll eine veterinärfachliche Bewertung zum Transport von Kälbern darlegen. „Gleichzeitig möchten wir auf rechtliche Änderungen hinwirken und bis dahin die Einhaltung ergänzender Mindestanforderungen an den Transport von Kälbern einfordern“, erklärt Andreas Franzky, Vorsitzender der TVT.
Die wichtigsten Forderungen
Kälber bis zum Abschluss der 4. Lebenswoche sind nicht transportfähig. Nicht entwöhnte Kälber dürfen nicht länger als acht Stunden transportiert werden. Zwischen Herkunftsbestand und Bestimmungsort darf nicht mehr als eine Sammelstelle vorhanden sein. Diese muss so ausgestattet sein, dass Kälber bedarfs- und verhaltensgerecht gefüttert und getränkt werden können. Ein Transport ist erst zu erlauben, wenn der Prozess des Absetzens abgeschlossen ist. Für den Transport dürfen Kälber nicht gezielt abgesetzt werden.
Lesestoff:
Das vollständige Papier finden Sie unter www.bundestieraerztekammer.de
Veterinäre haben auf der letzten Ausschusssitzung für Tierwohl beim Transport im Europaausschuss auf die Problematik hingewiesen: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/tiertransporte-wir-muessen-handeln.html
roRo
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