27.12 / 15:02 Volksbegehren Biene in Baden-Württemberg abgesagt

Landwirtschaft

Initiatoren unterstützen Gesetzentwurf

Das Volksbegehren in Baden-Württemberg zu mehr Artenschutz („Rettet die Biene“) wurde von den Initiatoren abgesagt. Das umstrittene Volksbegehren wurde bereits am 15. Oktober auf Eis gelegt. Unter anderem haben Agrarwissenschaftler den Sinn hinterfragt. Jetzt wird die ruhende Initiative nicht mehr wieder aufgenommen, teilt der NABU auf seiner Webseite mit.

„Das Volksbegehren war ganz eindeutig die Initialzündung für die Debatte zum Thema Artenschutz in den vergangenen Wochen“, sagt Volksbegehren-Sprecher und NABU-Landeschef Johannes Enssle. Die Eckpunkte, die von der Landesregierung im Oktober vorgestellt wurden, sollen im Frühjahr 2020 in Gesetze münden. Darin sind mehr Rückzugsflächen vorgesehen, in Schutzgebieten soll es künftig nur noch den Integrierten und Ökolandbau geben, der Anteil des Ökoanbaus wird ausgeweitet, bis 2030 soll rund die Hälfte weniger Pflanzenschutzmittel ausgebracht werden, Privatgärtner sollen ihre „Schottergärten“ umwandeln und die Lichtverschmutzung wird reduziert.

„Die Biene profitiert vom Gesamtpaket“, erklärt Brigitte Dahlbender vom BUND in der Süddeutschen Zeitung von heute. Auch sie spricht von einem Erfolg des Volksbegehrens. Die Initiatoren wollten zwar komplett auf den Pflanzenschutz verzichten, aber die Halbierung komme den Überlegungen der Pestizidreduktionsstrategie aus dem Koalitionsvertrag 2016 entgegen. Das Land will jetzt rund 60 Millionen Euro für seine Gesetzesinitiative zur Verfügung stellen.

Enssler begrüßt die Entscheidung gegen die Petition: „Sie hat aber auch zu einer Polarisierung zwischen einigen Vertretern der Landwirtschaft und der Gesellschaft geführt, die wir durch den jetzigen Kompromiss hoffentlich beilegen können.“

Formal läuft das Volksbegehren bis zum 23. März 2020 weiter, es werden aber keine Unterschriften mehr gesammelt.

Roland Krieg

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