Von der Genossenschaft zur AG
Landwirtschaft
Genossenschaften bleiben als Rechtsform interessant
Die Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG wird sich im Verlauf des Jahres 2023 zu einer Aktiengesellschaft entwickeln. Der Aufsichtsrat hat die Veränderung der Rechtsform begonnen, wie die RWZ am Mittwoch mittteilte. Entscheiden wird die Generalversammlung im Sommer 2023.
„Wollen etwas Größeres leisten“
Dem Vorstandvorsitzenden Christoph Kempkes ist die Genossenschaft zu klein geworden: „Der beabsichtigte Rechtsformwechsel schafft nur Gewinner: Unsere Mitglieder werden eine Wertsteigerung ihrer nominalen Geschäftsanteilenteile erleben. Endlich können sich dann auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Unternehmenserfolg beteiligen. Die RWZ wird flexibler werden sowohl in der Ausgestaltung operativer Allianzen, als auch in der Beschaffung von neuem Eigenkapital. So können wir unser profitables Wachstum dann beherzter finanzieren, uns auch mal was ‚Größeres‘ leisten und die bereits guten Ergebnisse aus 2020, 2021 und absehbar auch für 2022 in den darauffolgenden Jahren kontinuierlich weiter ausbauen.“
Bilanz 2021
Der Rückblick auf das Jahr 2021 bietet den Genossen eine „solide“ Grundlage, wie der Finanzvorstand Michael Göthner sagte: „Für das Geschäftsjahr 2021 verzeichnet das Unternehmen auf vorläufiger Basis einen Umsatz in der Größenordnung 2,2 Milliarden Euro, ein EBIT von +/- 24 Millionen Euro und einen Konzernjahresüberschuss nach Steuern von ca. 8 Millionen Euro, was einer deutlichen Verbesserung gegenüber dem Vorjahr 2020 entspricht.“ Die AG soll vor allem „frisches Geld“ für die Zukunft einbringen.
Bis dahin nimmt die RWZ keine neue Genossenschaftsmitglieder auf und es können keine neue Geschäftsguthaben gezeichnet werden. Die Aktien sollen nicht an der Börse gehandelt werden, die Genossen sollen nach der Umwandlung eine Beteiligung erhalten.
Erodieren die Genossenschaften?
Es ist nicht die erste Genossenschaft, die mittlerweile als Aktiengesellschaft firmiert. Neigt sich der Genossenschaftsgedanken seinem Ende entgegen. Die Sprecherin des Deutschen Raiffeisenverbandes e.V. in Berlin antwortet mit einem klaren „Nein!“
„Selbstverständlich ist die genossenschaftliche Rechtsform nach wie vor attraktiv. Die Frage der passenden Rechtform richtet sich immer an den individuellen Bedürfnissen des jeweiligen Unternehmens aus. Auch andere Hauptgenossenschaften haben in der Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen den Weg in die AG gewählt. Hierbei haben sie immer darauf geachtet, dass die genossenschaftlich Prägung und die kooperative Unternehmenskultur beibehalten werden. Gleichermaßen gibt es auch Fälle der Umwandlung aus einer anderen Rechtsform in die der Genossenschaft. Zudem zeigen die Gründungen in den letzten Jahren, dass die Rechtsform nichts an Attraktivität verloren hat.“
Roland Krieg
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Korrigendum am 08.03.2022 umfasst eine Richtigstellung zu neuen Genossenschaftsmitglieder und Geschäftsanteilen bis zur AG-Umwandlung.