Vorrangflächen bleiben ökologisch

Landwirtschaft

Kommission: Keine Pflanzenschutzmittel auf Vorrangflächen

Die Fassung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), die kürzlich weitestgehend auf Brüsseler Ebene abgestimmt wurde, alarmierte die deutschen Ökoverbände. Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) wähnte eine „fatale Lücke“ in den Abschlusstexten. Es geht dabei um die ökologischen Vorrangflächen, die künftig jeder Betrieb auf fünf Prozent seiner Flächen vorhalten muss. Es wurde nicht explizit verboten, Pflanzenschutzmittel und Mineraldünger auszubringen.

Damit könne das Ziel der Erhaltung der Biodiversität nicht erreicht werden, mahnte Dr. Felix Prinz zu Löwenstein: „Die Wirkung der Agrarreform wird aber verpuffen, wenn auf diesen Flächen zukünftig Mineraldünger und Pestizide ausgebracht werden dürfen. Dem Umwelt- und Ressourcenschutz würde ein Bärendienst erwiesen.“

Martin Häusling, Europaabgeordneter der Grünen, erkundigte sich daraufhin bei der EU-Kommission, wie die Vorrangflächen zu bewirtschaften sind. Georg Häusler, Kabinettschef von Agrarkommissar Dacian Ciolos bestätigte in seiner Antwort, dass die Kommission an dem Ziel der Erhaltung der Biodiversität und dem Verbot des Pflanzenschutzeinsatzes auf den ökologischen Vorrangflächen festhält und das über delegierte Rechtsakte den Mitgliedsländer vermitteln werde.

Roland Krieg

Zurück