Vorschlag zur Weinrechtsreform
Landwirtschaft
Auf dem Weg zu regionalem Qualitätswein
Auf dem „Großen Pfälzer Weinbautag“ in Neustadt hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner nach vielen Runden Tischen im letzten Jahr die anstehende Weinrechtsreform vorgestellt. Das germanische Qualitätssystem soll an das romanische angepasst werden. Deutschland bewertet die Güte des Weins nach dem Zuckergehalt. Das Mostgewicht entspricht dem physiologischen Reifegrad der Trauben zur Ernte. Das romanische System hingegen legt Wert auf das Terroir, also dem Zusammenspiel von Boden, Reben und Witterung am Standort.
Der aktuelle Stand ist wie folgt:
Im Qualitätsweinsegment soll das deutsche System - in Anlehnung an das romanische Modell - stärker zu einem an der geografischen Herkunft orientierten System weiterentwickelt werden. Dabei soll jede Herkunft für ein klares Profil stehen und dem Grundsatz folgen "je kleiner die Herkunft, desto höher die Qualität".
In diesem Zusammenhang geht es auch um die Frage einer bundesweiten Vereinheitlichung der Kriterien für die Verwendung traditioneller Begriffe – wie Prädikatswein, Spätlese, Auslese oder Eiswein. Das soll diese Weine aufwerten.
Im Rahmen der Novellierung des Weingesetzes wird die maximal genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen auf jährlich 0,3 Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche festgelegt. Diese Begrenzung gilt bis 2023 und ist vor dem Hintergrund eines drohenden Überangebots von Weinerzeugnissen im Verhältnis zu den Marktaussichten notwendig.
Um den Absatz stärker zu fördern und wichtige Exportmärkte zu erschließen oder auszubauen, sollen EU-Fördergelder effektiver genutzt werden.
Noch in dieser Woche sollen mit Weinreferenten die Eckpunkte besprochen werden.
roRo
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