Vorsicht vor polnischen Kartoffeln

Landwirtschaft

Bakterienringfäule und Kartoffelkrebs

> Der Kartoffelkrebs (Syncgytrium endobiotikum) ist eine pilzliche Kartoffelkrankheit, die bereits auf dem Feld große blumenkohlartige Wucherungen hervorbringt, die anfangs gelblich-weiß und später dunkelbraun sind. Bei Nässe gehen diese Wucherungen in Fäule über. Die Bakterienringfäule (Clavibacter michiganensis, früher bekannter als Corynebaterium) befällt zunächst das Kartoffelkraut und später die Knolle. Hier ist ein schwacher aber infektiöser Befall auch für geübte Augen kaum zu erkennen. Später weist der Gefäßbündelring glasig-gelbe bis braune Verfärbung auf. Das Gewebe wird breiig und lässt sich herauspressen. Für diese beiden Krankheiten gibt es keine Toleranzwerte, so dass bei einem Befall einer einzelnen Knolle die gesamte Charge vernichtet werden muss. Betriebe müssen einen Verdacht dem Pflanzenschutzamt mitteilen.

Eine oder Tausende?
Das Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung in Frankfurt/Oder hat Ende letzter Woche wegen dieser beiden Kartoffelkrankheiten zur Vorsicht beim Einkauf in Polen geraten. Mit dem gemeinsamen neuen europäischen Markt können auch Kartoffeln im freien Warenverkehr gehandelt werden, aber ?auch im Nachbarland treten die Bakterienringfäule und der Kartoffelkrebs auf.?
In Deutschland muss beispielsweise jede Verpackung von Kartoffeln mit der Registriernummer des Erzeugers oder Händlers sowie mit einem Code des Produktionsortes gut sichtbar angebracht sein. Das ist ein Zeichen, dass der Betrieb dem Pflanzenschutzamt bekannt ist und kontrolliert wird. Für die Bakterienringfäule muss sogar eine Bescheinigung vorliegen, dass der Betrieb frei von dieser Krankheit ist. Pflanzkartoffeln müssen sogar einen Pflanzenpass haben.
Bei gewerblichen Warenströmen ist jede über die Grenze wechselnde Partie dem Pflanzenschutzamt anzuzeigen ? bedeutend schwieriger ist es beim ?kleinen Grenzverkehr? mit loser Ware.
Im Gespräch mit Herd-und-Hof.de darf die Frankfurter Grenzeinlassstelle nicht bestätigen woher befallene Kartoffeln in welchen Landesteilen Deutschlands aufgetaucht sind. Und die vorliegende Warnung lässt nur einen Schluss zu, dass dieses der Fall ist. Die Gesetzesvorgabe verbietet die Nennung der betroffenen Betriebe, um einen weitergehenden Schaden von ihnen fern zu halten.
Kontrollmöglichkeit auf den polnischen Wochenmärkten sind von deutscher Seite nicht erlaubt und den polnischen Ämtern vorbehalten, so dass die Behörden auf Informationen der Reisenden angewiesen sind. Wer sich mit dem Erkennen von Kartoffelkrankheiten schwer tut, der sollte in dieser Saison auf polnische Kartoffeln verzichten.

Verbraucherinformationsgesetz
Schon lange soll das Verbraucherinformationsgesetz verändert werden. Ob Nitrofen, Nonylphenole oder, heute, kranke Kartoffeln: Der Verbraucher soll sich durch die Informationsmöglichkeit bei den Behörden selbst ein Bild machen können und als informierter Konsument handeln. Die Behörden hätten die verbriefte Pflicht, Details über ein Lebensmittel und Inhaltsstoffe an den Verbraucher zu geben und wären selbst in der rechtlichen Lage gewesen die Öffentlichkeit zu alarmieren, sobald ein ?ausreichender Verdacht? auf gesundheitliche Risiken vorliegt. Der Konsument wäre dann in der Lage nicht mehr alle polnischen Kartoffeln zu meiden, sondern nur die, welche aus einem bestimmten Dorf auf einem bestimmten Markt angeboten werden. Die Bundesländer haben diese Veränderungen bisher nicht zugelassen.

roRo

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