Wald und Wild in MV

Landwirtschaft

Wald und Wild zusammenführen

Forst und Jagd haben im Kontext Wald und Wild ein Spannungsfeld. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lud in der vergangenen Woche Jäger, Forstleute, Waldbesitzer und Umweltschützer zur Diskussion nach Schwerin ein. Es geht nicht um eine Entscheidung Wald oder Wild, sondern um eine Lösung für den Wald mit Wild. Wir wollen gesunde, klimastabile Wälder, weil sie unser Land maßgeblich prägen. Genauso aber gehört das Wild zu unserer Heimat. Es geht nicht darum, alles Wild aus dem Wald zu vertreiben, sondern zu einem möglichst stabilen Gleichgewicht zu kommen.“ Damit gab Backhaus den Konsens vor.

Verjüngungs- und Anpassungsvorgänge im Wald werden dort behindert, wo Schalenwildbestände und damit der Wildverbiss zu hoch sind. Das gefährde den Umbau der Wälder in klimastabile Forsten. Staatliche Zuschüsse für den Wald sollen nicht in den Wildmägen landen.

Ein Streitpunkt ist der tatsächliche Wildbestand. Das Land hat einen digitalen Bestandsnachweis in Auftrag gegeben. Streckenlisten sollen digital erstellt und an die untere Jagdbehörde übermittel werden. Immerhin wird der Wildbestand in vier Wildschwerpunktgebieten des Landes ermittelt.

Ein 3-Jahresabschussplan ist im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erfolgreich erprobt worden und soll jetzt ausgerollt werden. In den einzelnen Hegegemeinschaften sollen die Wildschadensausgleichsklassen künftig bei der Abschusserstellung einbezogen werden. Höhere Abschusszahlen sind notwendig. In den letzten 20 Jahren wurde zwei Drittel mehr Rotwild, drei Viertel mehr Damwild und doppelt so viel Schwarzwild wie in den 20 Jahren davor geschossen. Dennoch sind die Wildbestände durch ein reichhaltiges Nahrungsangebot und mildere Winter bundesweit angestiegen.

Rehböcke sollen künftig auch im Winter geschossen werden dürfen. Die Jagdzeit wird von Mai bis Oktober auf Mitte April bis Ende Januar des Folgejahres ausgeweitet. Weiterhin soll die Sperrwirkung des Abschussplanes für die Schalenwildarten in den Altersklassen 0 (Kitze bzw. Kälber) und 1 (1-jährige Stücke) aufgehoben werden. Das heißt, wenn der Abschussplan erfüllt ist, aber dennoch sehr viel Wild im Revier ist, kann der Plan, ohne Sanktionen der unteren Jagdbehörde befürchten zu müssen, überzogen werden. Aus Sicht des Ministers müsse auch die Wildbewirtschaftungsrichtlinie angefasst werden. Sie müsse in den Rang einer Verordnung erhoben werden. „Dadurch werden dann klarere Vorgaben hinsichtlich des Altersklassenabschusses für die Abschussplanung erreicht. Bei überhöhten Wildbeständen sind Gruppenabschuss und Reduktionsabschuss für alle Hegegemeinschaften festzusetzen. Dafür muss das Jagdgesetz geändert werden.

roRo

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