Waldbrandgefahr gestiegen
Landwirtschaft
Hoher Waldbrandgefahrenindex für den deutschen Wald
Am Montag ist nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes der Waldbrandgefahrenindex flächendeckend auf die Werte drei und vier gesprungen, vereinzelt auch schon fünf. Für heute ist noch einmal eine Ausbreitung der Stufen vier und fünf zu erwarten und erst ab Donnerstag sinkt die Waldbrandgefahr in Süddeutschland wieder.
Brandenburg hat landesweit am Montag die Waldbrandwarnstufe IV ausgerufen und verweist auf die bislang 23 Waldbrände, die es in diesem Jahr bereits gegeben hat. Im letzten Jahr haben 235 Brände 76 Hektar Wald zerstört.
Kathrin Schneider, Staatssekretärin im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (MIL): „Es ist kein Regen in Sicht und eine weggeworfene Zigarette kann jetzt eine Katastrophe auslösen. Die Wälder sind bisher nicht gesperrt aber die Menschen müssen vorsichtig sein. Also auf keinen Fall im Wald rauchen oder gar Feuer machen oder Grillen. Die Feuerwehren sind schon häufig im Einsatz.“
Fast immer sind Menschen die Ursache für Waldbrände. Der Blitz gilt als einzige natürliche Ursache. Die Hinweise für Waldbesucher gelten auch für die anderen Bundesländer:
Unabhängig von den Waldbrandwarnstufen ist im Wald und in einem Abstand von 50 Metern zum Waldrand das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers (dazu zählt auch das Grillen), das Rauchen sowie der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen generell verboten.
Die Forstbehörden können ab Waldbrandwarnstufe III Wälder für das Betreten sperren, wenn es zum Schutz des Waldes oder der Besucher notwendig ist. Die Einzelfallentscheidung sowie die Information der Bevölkerung erfolgt durch die zuständige untere Forstbehörde. Zugänge zu Erholungseinrichtungen und Badeseen bleiben von Waldsperrungen in der Regel unberührt.
Kraftfahrzeuge sind im Wald verboten. Zufahrtswege zum Wald (z.B. für die Feuerwehr) müssen freigehalten werden. Das Parken im Wald ist nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Autos nicht über trockenem Gras abstellen, heiße Fahrzeugteile (Katalysator) können Brände auslösen.
Das MIL weist darauf hin, dass der Betrieb von Fluglaternen verboten ist. Das sind kleine Ballons, die mit einem offenen Feuer in den Himmel geschickt werden und deren Flugroute nicht zu kontrollieren ist. Die Himmelslaternen sind mittlerweile im ganzen Bundesgebiet verboten oder genehmigungspflichtig.
roRo