Waldesrauschen
Landwirtschaft
Neues aus dem Wald
Achtung Baum!
Das Projektbüro Waldnaturerbe bei der Bundesanstalt für
Landwirtschaft und Ernährung (BLE) weist in seinem aktuellen Newsletter auf das
Verbot des starken Gehölzschnittes seit dem 01. März hin. Bis zum 30. September
ist nach Bundesnaturschutzgesetz das Fällen von Bäumen und starke
Zurückschneiden von Hecken und Gehölzen außerhalb des Waldes wegen der
Fortpflanzungszeiten in der Tierwelt verboten.
Ausschließlich erlaubt ist das in Form bringen von Hecken und Bäumen durch einkürzen überlanger Äste. Ausnahmen im Einzelfall können vie nach Landesrecht zuständigen Behörden für Naturschutz und Landschaftspflege erteilen.
Von dieser Regel sind Wälder ausgenommen, weil die Förster die Brut- und Setzzeiten nach strengen Auflagen beachten. Ob ein Baum gefällt werden darf, prüft vorab ein Förster.
Waldbrandgefahr
In vielen Landesteilen steigen die Temperaturen und fehlender Niederschlag hat bereits die Waldbrandgefahr erhöht.
Denn nicht erst im Sommer führen trockene, warme Witterungsperioden zu einem erhöhten Waldbrandrisiko. Für alle Waldbesucher gilt daher: Das Rauchen im Wald ist vom 1. März bis 31. Oktober nicht erlaubt, weil jeder glimmende Gegenstand einen gefährlichen Brand verursachen kann. Zudem ist offenes Feuer zu jeder Zeit im Wald verboten und Grillen nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt.
Während der Waldbrandsaison von März bis Oktober stellt der Deutsche Wetterdienst täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen in Form von Indizes für Deutschland bereit. Der Zeitraum kann im aktuellen Jahr in Abhängigkeit von der Witterung unter- oder überschritten werden. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage stündlicher Zeitreihen - verwendet werden Lufttemperatur, relative Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit, Niederschlagsrate bzw. Schneemenge, sowie die kurz- und langwellige Strahlung der Atmosphäre.
Lesestoff:
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