Wartezeit bei H5N8 in MV

Landwirtschaft

Sperrbezirk für H5N8 bis mindestens 01. Dezember

Langsam kehrt Ruhe in die Region Uecker-Randow ein. Die Grobreinigung und Desinfektion des von der Geflügelpest befallenen Betriebes wurde mittlerweile abgenommen. Der Sperrbezirk im Radius von drei Kilometern um den Betrieb bleibt mindestens bis zum 01. Dezember bestehen, teilt das Landwirtschaftsministerium mit.

Der jetzige Beobachtungsbezirk kann frühestens am 10. Dezember aufgehoben werden. In diesem Raum wurden mittlerweile mehr als 1,100 Proben gezogen, die allesamt negativ auf die hochpathogene aviäre Influenza H5N8 waren. Es wurden auch Umgebungsproben analysiert. Dazu zählen beispielsweise Kotproben von Wildvögeln aus dem Galenbecker See.

Weiterhin bestehen bleibt auch das Aufstallungsgebot. Die EU hat bis zum 22. Dezember den europäischen Warenverkehr in der Region untersagt.

Die Eintragsursache ist derzeit noch nicht ermittelt. Es besteht enger Kontakt mit den Nachbarbundesländern, um die Wege der Transportfirmen und des Bestandstierarztes nachzuvollziehen. Agrarminister Dr. Till Backhaus widerspricht, dass die Geflügelpest einen Zusammenhang mit der Betriebsgröße habe. „Drei Beispiele möchte ich Ihnen geben: so war die Vogelgrippe 2006 eine Wildgeflügelpest ohne jeglichen ‚Eintrag‘ durch Nutztiere. Außerdem war im Mai dieses Jahres eine Bio-Freilandhaltung in den Niederlanden mit 8.000 Hühnern betroffen. Erst im Oktober war ein Arche-Hof in Nordrheinwestfalen betroffen. 1.000 Stück Geflügel mussten getötet werden. Freilandhaltung, bio, mehr Tierschutz als nötig etc. schützen nicht vor Vogelgrippe. Dem Virus ist die Größe des Betriebes schlichtweg egal. Was helfen kann, ist die Einhaltung der Bestandshygiene, die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen“, sagte Backhaus.

roRo

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