Was plant die Kommission bei Tiertransporten?
Landwirtschaft
Zweite Diskussion im ANIT-Ausschuss mit der Kommission
Im Schlussspurt des EU-Sonderausschusses für das Tierwohl bei Tiertransporten (ANIT) kam in der vergangenen Woche die Kommission auf zwei Sitzungen zu Wort. Im ersten Teil zeigte sich die Kommission den Änderungswünschen der Parlamentsabgeordneten gegenüber eher defensiv [1]. Auf der zweiten Sitzung standen der Zeitplan der Gesetzgebung und das regionale Schlachten im Fokus. Für die EU-Kommission für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit standen Eric Thévenard und Andrea Gavinelli zur Verfügung.
Für die Überarbeitung der Tierschutztransportverordnung 1/2005 wartet die EU-Kommission auf den Abschlussbericht des ANIT diese Sommer und der Neubewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) im Frühjahr 2022, so dass die Kommission nach Einschätzung von Gavinelli ebenfalls 2022 ein Arbeitsdokument inklusive Folgeabschätzung für eine neue Verordnung im Jahr 2023 vorlegen will.
Was schnell und was langsam und gar nicht kommt
Für die Europaabgeordnete Marlene Mortler (CSU) ist das ein langer Zeitraum, in dem die Transportunternehmen mit hohen Standards noch gegen die Billiganbieter zurückstecken müssten. Sie forderte vorab, dass die Kommission „Gas gibt“ bei der Zertifizierung der Transportrouten. Immerhin wird die Kommission bei den Schiffstransporten noch dieses Jahr ein Register anlegen, um Mindeststandards für Seetransporte zu gewährleisten. Zudem will die Kommission Drittstaatenländer einladen, um das Thema Tiertransporte an Land abzuklären. Ein entsprechendes Abkommen mit der Ukraine bestehe schon, sagte Gavinelli. Aber es sei noch nicht in Kraft getreten. Als generelles Problem machte er die Gesundheitsvorschriften beim internationalen Handel aus. Es gebe zwar phyto- und tierrechtliche Hygienestandards (SPS), aber Tiertransporte sind darin nicht geregelt. Die Integration der Tiertransporte könnte ein Grund für die Anhebung von Standards sein.
Ähnlich aufwendig wird auch noch die Erarbeitung von Transportleitfäden für Tierarten sein, die wie beispielsweise für Puten und Fische noch gar nicht vorhanden sind. In ferner Zukunft kündigte Gavinelli auch Transportvorschriften für Haustiere an.
Generell will die Kommission die bestehende Verordnung öffnen und überarbeiten und nicht eine komplett neue verabschieden. Neue Kriterien für Verschärfungen müssen WTO-konform ausgestaltet werden.
Einer Absage erteilte Gavinelli der vormals erlaubten „geteilten Kontrollen“. Dabei konnten private und zertifizierte Kontrolleure auch in Drittstaaten auf die Umsetzung von EU-Standards achten.
Regionalität und kleine Schlachthöfe
Bei den Abgeordneten ist die Verbindung zu einem Mehr an regionalen Wertschöpfungsketten und dezentralen Schlachthöfen gekoppelt. Mortler sprach sich für ein Zurückdrehen der Zulassungskriterien für kleine Schlachthöfe aus, die bei vielen Metzgern das handwerkliche Schlachten erschwerten. Die österreichische EVP-Abgeordnete Simone Schmiedtbauer beklagte sich, dass die Ausnahmen für Geflügel und hasenartige Tiere auf für die Direktvermarktung den Höfen gestrichen wurde.
Eric Thévenard musste da verschiedene Abgeordnetenzähne ziehen. Die Ausnahmeregelung wurde nach mehrmaligen Verlängerungen gekippt, um eine Dauerausnahme zu verhindern. Im Anschluss haben Parlament und Rat die Gesetzesgrundlage endgültig aus dem Gesetz gestrichen, so dass derzeit keine rechtliche Grundlage mehr für solche Ausnahmen bestehe. Mittlerweile haben die einzelnen Länder verschiedene Möglichkeiten mobile Schlachtungen zu erlauben und kleine Schlachthöfe zu genehmigen. Grundlage bleibt die Lebensmittelhygiene, die für große und kleine Betriebe gleich bleibt. Da gibt es nach Thévenard kein zurück. Zudem sei es falsch, dass große Schlachthöfe mit mehr Personal- und Viehverkehr größere Hygieneprobleme hätten. Umgekehrt heiße das aber auch nicht, dass kleinere Schlachthöfe schmutziger sind.
Wegen der Lebensmittelhygiene bleibt auch die Anwesenheit eines Veterinärs beim Töten und Ausbluten Pflicht. Das gelte bei festen und mobilen Schlachteinrichtungen. Eine Begutachtung im Schlachthaus vor der Zerlegung „nach dem Tod“ wird es nicht geben. Bei mobilen Schlachtungen dürften demnächst drei große Tiere wie Rind und Pferd) oder sechs Schweine auf dem Hof geschlachtet und auf dem europäischen Markt verkauft werden. Der Lkw hole die Schlachtkörper ab. Der Text sei fertig und liege Rat und Parlament vor, sagte Thévenard.
Weitere Erleichterungen für regionales Schlachten werde es wegen der Lebensmittelhygiene kaum geben. Thévenard verwies auf ein belgisch-deutsches grenzüberschreitendes Projekt einer Rindfleischvermarktung. Die Länder können ihre Spielräume nutzen, solange es nicht um eine Aufweichung der Hygienestandards gehe.
Lesestoff:
[1] https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/gd-sante-bei-tiertransporten-defensiv.html
Roland Krieg
© Herd-und-Hof.de Nutzungswünsche: https://herd-und-hof.de/impressum.html