Wasserknappheit in Sachsen-Anhalt
Landwirtschaft
Zweiter Landkreis erlässt ein Wasserentnahmeverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit in den zurückliegenden Jahren 2018 bis 2021 haben sich in den Oberflächengewässern im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Nach den niederschlagsarmen Jahren ist festzustellen, dass sich die Grund- und Oberflächenwasserstände nicht erholt haben. Auch im Jahr 2022 ist bisher keine signifikante Besserung der Situation eingetreten. Es ist deshalb anzunehmen, dass die Wasserstände weiterhin sinken werden. Eine Änderung der Situation ist nicht absehbar. Aus diesem Grund hat der landkreis mit Wirkung zum 09. Juni bis zum 30. September eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahmen aus Oberflächengewässer und Brunnen erlassen.
Das Verbot gilt für die Entnahme mittels Pumpen und zwar ausdrücklich auch für „Wasserentnahmen im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse“. Der Landkreis sieht die festgelegten Mindestabflussmengen nicht mehr gewährleistet. Das Schöpfen von Wasser mit der Hand ist erlaubt.
Der Landkreis begründet das Entnahmeverbot, weil nicht nur Ackerflächen, Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen. Insbesondere bei der Wasserentnahme aus kleinen Bächen und Gräben ist schnell die Grenze überschritten, bei der für die Lebewesen im und am Gewässer nichts mehr übrigbleibt und dadurch große Schäden entstehen können.
Mehrere Landkreise in Sachsen-Anhalt planen ebenfalls ein Entnahmeverbot. Der Altmarkkreis Salzwedel hatte das Verbot bereits Anfang der Woche erlassen.
Lesestoff:
Allgemeinverfügung Landkreis Anhalt-Bitterfeld: https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/aktuelle-meldungen/beschraenkungenverbot-von-wasserentnahmen.html
roRo