Wasserrahmenrichtlinie sichert Gewässerschutz
Landwirtschaft
Stärken und Schwächen der WRRL

Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL sollen die Gewässer der EU bis spätestens 2027 in einen mindestens guten chemischen und ökologischen Zustand oder in ein gutes ökologisches Potenzial überführt werden. Seit Inkrafttreten vor 19 Jahren hat sich der Zustand der EU-Gewässer jedoch kaum nachweislich verbessert. Nach wie vor besteht bei 60 Prozent aller Gewässer in der EU Handlungsbedarf, in Deutschland sogar bei 93 Prozent der Fließ- und 73 Prozent der Stillgewässer.
Gutes Regelwerk
Dennoch: „Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bietet weltweit einen der fortschrittlichsten Rechtsrahmen für das Gewässermanagement. Sollten ihre Ziele und Prinzipien in Frage gestellt werden, wäre ein wirksamer Gewässerschutz in Deutschland und der Europäischen Union (EU) ernsthaft gefährdet. Verbesserungen in der Umsetzungspraxis sind jedoch dringend notwendig.“ Zu diesem Fazit kommt das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB).
Prof. Mark Gessner ist kommissarischer Direktor des IGB und Mitautor der Analyse, die im aktuellen „IGB Policy Brief“ erschienen ist. Die Gründe der Schwächen liegen nicht in der WRRL selbst, sondern sind nach Prof. Gessner auf nicht austarierte Zielkonflikte zwischen Schutz und Nutzung der Gewässer zurückzuführen. Daraus resultierten erhebliche Defizite in der praktischen Umsetzung.
Großflächiger denken
Beispielsweise werden Renaturierungsprojekte meist zu klein angelegt, so dass sie kaum ökologische Effekte hervorrufen. Als Grund führen die Gewässerökologen die unzureichende finanzielle Projektausstattung und administrative Aspekte an. Häufig erschweren intensive Gewässer- und Ufernutzung die Planung. So führen Einzelmaßnahmen zur Wiederherstellung der Längsdurchgängigkeit von Flüssen bei Wasserkraftwerken oder anderen Querbauten nicht zu erwünschten Effekten, weil in anderen Abschnitten der Flüsse die strukturellen Defizite weiter bestehen. So können Fische trotz Aufstiegshilfen sich nicht wieder ansiedeln. Solche Projekte fokussieren sich außerdem auf Fischwanderungen flussaufwärts.
Es gibt bereits visionäre Konzepte auch an großen Flüssen. Die Autoren nennen die Loire in Frankreich, die Donau in Österreich und den Vidal in Schweden.
Empfehlungen
Die Gültigkeit der WRRL endet zudem an der Mittelwasserlinie. Das ist der langfristige mittlere Wasserstand des Gewässers. Dadurch wird die Wiederanbindung der Gewässer an ihre Auen in die WRRL gar nicht erst eingebunden.
Der Nutzungsdruck auf die Gewässer schreitet nach den Autoren aus dem IGB genauso schnell voran, wie der Klimawandel. Die WRRL müsse daher zwingend auch nach 2027 weitergeführt werden. Bis dahin können die EU-Länder die WRRL schon verbessern: „Administrative Prozesse müssen systematisch verbessert und Verfahren zur Lösung von Zielkonflikten entwickelt und etabliert werden. Hierfür ist es elementar, die nachhaltige Gewässerbewirtschaftung konsequent als Querschnittsaufgabe in allen relevanten Politikfeldern zu verankern. Dies gilt besonders für die Bereiche Landwirtschaft, Energie (u.a. Wasserkraft), Verkehr (Schifffahrt), Bergbau und natürlich für den Hochwasser- und Naturschutz.“
Lesestoff:
IGB (2019): Stärken und Schwächen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). IGB Policy Brief, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin. DOI: https://dx.doi.org/10.4126/FRL01-006416484
roRo; Foto: Titelbild IGB; Moselabschnitt