Wasserwirtschaft unzufrieden mit der Dünge-Verordnung

Landwirtschaft

DBV und BMEL verhindern ordentliche Umsetzung der Düngeverordnung

Wasser ist das kostbarste Gut des Planeten. Der jahrelange Streit um die Dünge-Verordnung könnte am Freitag im Bundesrat seinen Abschluss finden, falls sie angenommen wird. Obwohl es zahlreiche Einwände der Länder gibt und es in der letzten Woche sogar nach einem Aufheben des Bund-Länder-Kompromisses aussah.

Wie auch immer die Länder am Freitag entscheiden: Die Wasserwirtschaft ist unzufrieden und wirft dem Deutschen Bauernverband (DBV) und dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) Rechenschieberei vor. Auf der Internationalen Messe „Wasser Berlin“ beschäftigten sich Dr. Manuela Schmitz und vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und Prof. Frieder Haakh vom Zweckverband Landeswasserversorgung in Stuttgart am Mittwochmorgen mit den Protagonisten und ihrer Dünge-Verordnung.

Dr. Schmitz zeigte sich durchaus erleichtert: „Wir können froh sein, dass wir das geregelt haben.“ Die neue Verordnung sieht nicht nur eine Pflanzen-, sondern auch eine standortgerechte Düngung vor. Dennoch: „Es reicht nicht!“.  Die Entgegnungen des Bundesrates sind lang und der Austausch der Hoftorbilanz gegen eine noch immer nicht definierte Stoffstrombilanz verschlechtere die Bemessungsgrundlage. Es sei eine reine Rechenschieberei, die bei den Verhandlungen abgelaufen sei. Jetzt könnte sogar legitimerweise über dem Düngemaximum gewirtschaftet werden. Der BDEW werde versuchen, dass die EU ihre Klage aufrecht erhalte. Es gebe auch keine Ausreden, gefährdete Gebiete nicht kennzeichnen zu können. Es liege ein komplettes Grundwassermonitoring vor. Schmitz kritisiert den Deutschen Bauernverband, der keine eigene Minimierungsstrategie vorgelegt habe, will die Gewässerrandstreifen erweitern und Düngeobergrenzen einführen. Als besonders problematisch sieht Schmitz die Verrechnung von „N-Verlusten“. Die schönten die Bilanzen, weil die Denitrifikation ein endlicher Prozess ist und die Folgen der N-Verlagerung zeitlich nur nach hinten verschiebe.

Anfang des Jahres hat der BDEW ein Kostengutachten veröffentlicht. Die Wasserversorger investieren pro Einzugsgebiet bereits 137.000 Euro im Jahr für freiwillige Beratungen bei den Landwirten und mit Flächenkauf sowie Flächenpacht. Die Kosten für die Nitratreinigung liegen derzeit zwischen 0,40 und einem Euro pro Kubikmeter. Für ein Einfamilienhaus mit 150 Kubikmeter Wasserverbrauch im Jahr steige die Wasserrechnung um 49 Prozent.

Prof. Haakh versteht angesichts der Nitratmesswerte nicht, wie das Bundeslandwirtschaftsministerium 2014 das deutsche Düngesystem als das beste in der EU bezeichnet habe. Auch die Aussage des DBV, dass die Düngeverordnung einen ausreichenden Gewässerschutz leiste, sei „zynisch“. Im Einzugsbereich der Oldenburger Wasserwerke werden durchschnittlich je Kubikmeter gewonnenem Trinkwasser ein Kubikmeter Gülle verteilt. „Land- und Wasserwirtschaft passen nicht zueinander“, so Haakh. Vor allem kritisiert der Wasserwerker, dass es kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem sei. Nur die Hoftorbnilanz erfasst die ein- und ausgehenden Stoffströme aus bereits vorhandenen Datenquellen. Je kleiner der Bezugspunkt wie die Feld-Stall-Bilanz gewählt werde, desto ungenauer werde die Bilanz. Der N-Überschuss muss zusammen mit der Versickerungsrate und dem Denitrifikationspotenzial betrachtet werden. Die von Verband und Ministerium heraus gerechneten Verluste kommen zu einem Drittel über die Atmosphäre wieder auf die Fläche zurück.

Haakh blickt auf die Nachbarländer. In den Niederländern gibt es ein Gesamtkataster und die Dänen haben eine betriebsspezifische Emissionsobergrenze eingeführt.  „Wir brauchen für alle Betriebe eine Hoftorbilanz!“

Wie die Länderkammer am Freitag auch entscheidet: Das Thema Nährstoffeintrag ist noch lange nicht vorbei.

Roland Krieg

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