Wege zum Bioenergiedorf

Landwirtschaft

Neue Förderung für Bioenergiedörfer

Heute beginnt in Stuttgart die Tagung „Wege zum Bioenergiedorf: Kommunale Wertschöpfung durch erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung“. Staatssekretär im baden-württembergischen Wirtschaftsministerium, Richard Drautz, wird ein neue Förderprogramm für Bioenergiedörfer vorstellen.

Grundsätzliche Förderung
Bioenergiedörfer wurden in Baden-Württemberg bislang zwar auch gefördert, aber nur, wenn ein „besonders innovatives Konzept“ vorlag. Künftig hingegen sollen Bioenergiedörfer grundsätzlich gefördert werden. Förderfähig sind Vorhaben, bei denen die Wärmeversorgung von Gemeinden, Städten sowie Ortsteilen überwiegend durch den Einsatz von Bioenergie, auch in Kombination mit anderen erneuerbaren Energien gedeckt wird. Der breitere Förderansatz öffnet damit kommunale Grenzen und den Einsatz verschiedenster Energiequellen.
Gleichgeblieben ist die Förderauswahl. Die vorhandenen Mittel werden im Rahmen eines Wettbewerbes ausgeschrieben. Alle drei Monate werden die zum Stichtag eingegangenen Vorhaben bewertet und ausgewählt.

Land der Bioenergiedörfer
Mauenheim als Ortsteil von Immendingen im Kreis Tuttlingen ist das erste Bioenergiedorf in Baden-Württemberg. Die aktuelle Karte des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt, dass mit sieben energieautarken Gemeinden jedes dritte in Baden-Württemberg liegt. Hinzu kommen noch acht weitere, die gerade im Bau sind.
Die Tagung will die Rahmenbedingungen aufzeigen, die für die Schaffung von Bioenergiedörfern wichtig sind: Ist die Wärmelieferung zuverlässig, wie sieht die Nahwärmeversorgung im Ort aus, wie viele Haushalte müssen mitmachen, dass sich die autarke Versorgung rentiert und welche Organisationsstrukturen haben sich bewährt?
Das Ziel der Bioenergiedörfer ist die Unabhängigkeit von Energieimporten und langfristig günstigere Wärmepreise. Durch die Bürgerbeteiligung erwerben sich die Nutzer Mitspracherechte und die ausgaben für die Energie bleiben vor Ort. Es verdienen der Landwirt, der Forstwirt, die Handwerker und die lokale Bauindustrie.

Förderrichtlinie Bioenergiedörfer in Kürze:
Gefördert werden Kommunen, Unternehmen, Landwirte und Bürgerunternehmen
Zuschuss bis zu 20 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 100.000 Euro je Einzelmaßnahme
Kumulierung mit Bundesprogramme ist möglich
Gefördert wird eine zentrale Wärmeversorgung in Kommunen und Ortsteilen durch den Einsatz erneuerbarer Energien, bevorzugt aus Kraft-Wärme-Kopplung
Auswahlkriterien sind der Ersatz fossiler Energieträger, die energie- und Ressourceneffizienz, die Kosteneffizienz, die Qualität der Planung und die Vorbildfunktion
Antragstellung erfolgt auf vorgeschriebenem Formblatt, das unter info@bioenergiedorf-bw.de angefordert werden kann.

Lesestoff:
Die Karte der bundesweiten Energiedörfer finden Sie unter www.wege-zum-bioenergiedorf.de
In BW: www.bioenergiedorf-bw.de

roRo

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