Weinabgabe bleibt erlaubt
Landwirtschaft
Winzer zahlen Marketingabgabe an den Deutschen Weinfonds
Das
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision gegen die Weinabgabe
zurückgewiesen. Ulrike Höfken, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz,
sieht ihre Rechtsauffassung dadurch bestätigt. Winzer und Kellereien aus
Rheinland-Pfalz hatten gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds geklagt.
Das Leipziger Gericht
sieht hingegen die deutsche Weinwirtschaft erheblichen Beeinträchtigungen und
Nachteilen gegenüber dem Ausland, weswegen es weiterhin erforderlich und
sinnvoll sei, über den Weinfonds Abgaben für ein Gemeinschaftsmarketing zu
erheben. Der Weinfonds fördert auch spezifische Anbaugebiete. 1961 auf der
Basis des Weingesetzes gegründet, nimmt der Fonds derzeit rund elf Millionen
Euro im Jahr ein, die von Eigentümern und Nutzungsberechtigten von Weinbergen
und Kellereien bezahlt wird.
In der Pfalz zahlen 9.400
Winzer jährlich 4,2 Millionen Euro ein und noch einmal 1,5 Millionen Euro für
das Gebietsweinmarketing.
roRo