Weinabgabe bleibt erlaubt

Landwirtschaft

Winzer zahlen Marketingabgabe an den Deutschen Weinfonds

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision gegen die Weinabgabe zurückgewiesen. Ulrike Höfken, Landwirtschaftsministerin in Rheinland-Pfalz, sieht ihre Rechtsauffassung dadurch bestätigt. Winzer und Kellereien aus Rheinland-Pfalz hatten gegen die Abgabe an den Deutschen Weinfonds geklagt.
Das Leipziger Gericht sieht hingegen die deutsche Weinwirtschaft erheblichen Beeinträchtigungen und Nachteilen gegenüber dem Ausland, weswegen es weiterhin erforderlich und sinnvoll sei, über den Weinfonds Abgaben für ein Gemeinschaftsmarketing zu erheben. Der Weinfonds fördert auch spezifische Anbaugebiete. 1961 auf der Basis des Weingesetzes gegründet, nimmt der Fonds derzeit rund elf Millionen Euro im Jahr ein, die von Eigentümern und Nutzungsberechtigten von Weinbergen und Kellereien bezahlt wird.
In der Pfalz zahlen 9.400 Winzer jährlich 4,2 Millionen Euro ein und noch einmal 1,5 Millionen Euro für das Gebietsweinmarketing.

roRo

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