Weingesetz
Landwirtschaft
Doch nur 0,3 Prozent neue Rebfläche im Jahr
Die Reden wurden am Donnerstag zur späten Stunde im Bundestag zu Protokoll gegeben. Doch das abschließende Votum über das Weingesetz um 22:56 Uhr läutete die parlamentarische Sommerpause der Agrarpolitik ein. Spannung gab es im Vorfeld genug – doch alle Fraktionen haben sich auf die Ausschussfassung geeinigt.
Bislang gab es Pflanzrechte für die Weintrauben. Die EU hat lange an einem neuen System gebastelt, um gerade den sensiblen Weinmarkt aufrecht zu erhalten. Vor allem die arbeitsintensiven Steillagen in den traditionellen Tälern von Main, Mosel oder Ahr sind dem internationalem Wettbewerb nicht gewachsen. Daher werden Neuanpflanzungen von Weinreben nur unter bestimmten Bedingungen in Deutschland erlaubt sein. Zwischen 0,1 und ein Prozent neue Rebflächen pro Jahr wären möglich gewesen. Doch diese Schwankungsbreite hat bei den Winzern Unruhe ausgelöst.
Interfraktionell gab es die Einigung auf 0,3 Prozent neuer Rebflächen. Die SPD unterstützte diesen Wert, weil 3.000 Hektar Wiederbepflanzungsrechte noch im Raum stehen. Der Markt reagiert sensibel auf Mengensteigerungen, so dass behutsam mit der Vergabe von neuen Flächen umgegangen werden sollte.
Dann sorgte die Union selbst für Wirrwarr und erhöhte eigenmächtig die neuen Pflanzrechte auf jährlich 0,5 Prozent. Die Präsidenten der Weinbauverbände zeigten sich massiv verärgert über die nicht nachzuvollziehende Quotenerhöhung. Die Pfälzer Winzer haben für die 0,3 Prozent-Quote sogar ihre Maximalforderung von 0,1 Prozent aufgegeben. Der Vorschlag der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der CDU/CSU-Fraktion gefährdete den Kompromiss.
Doch am Mittwoch lenkte die Union ein und gab im Agrarausschuss grünes Licht für die vereinbarten 0,3 Prozent. Landwirtschaftsministerin Ulrike Höfken sagte vor dem Landtag: „Dies sei der Kompromiss, den die Länder zum Schutz der heimischen Winzer im Wettbewerb gemeinsam mit den Verbänden beschlossen hatten.“
So ging zwar die Agrarpolitik mit einer Zustimmung aller Fraktionen für das Weingesetz in die Ruhepause – aber für die Linkspartei mit einem üblen Beigeschmack. Wein und Milch werden offenbar unterschiedlich bewertet. Vor dem Hintergrund der aktuellen Preiskrise bei der Milch, erschließe es sich nicht, warum beim Wein eine Mengenregelung akzeptiert und eine für die Milch abgelehnt werde.
Roland Krieg