Weinherkünfte modernisieren

Landwirtschaft

Becht zum Referentenentwurf Weingesetz

Mit dem zehnten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes sollen die beispielsweise  Herkünfte in Deutschland modernisiert werden. Hintergrund ist eine bessere Vermarktungschance für Winzer und eine bessere Orientierung für Verbraucher. Grundsätzlich sieht der Gesetzentwurf vom 10. Juni dieses Jahres eine Anlehnung an das romanische Modell der geografischen Herkunft vor. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will das Gesetz noch in diesem Dezember in Kraft setzen.

Was ist geplant?

Die dreistufige Bezeichnung sieht die Bezeichnungen „Deutscher Wein“, Weine mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A. wie Landweine)  und Weine mit geschützter Ursprungsbezeichnung (g.U.) vor.

Innerhalb der höchsten Qualität (g.U.) dürfen Anbaugebiete sowie Orts- und Lagenweine mit mindestens Kabinettsmostgewicht benannt werden. Die Vermarktung von Lagenweinen beginnt erst am 01. März des Folgejahres. Für die Lagenweine haben die Schutzgemeinschaften bis Ende 2023 Zeit, bis zu 12 Rebsorten zu definieren.

„Chance nutzen“

Weinbau-Staatssekretär Andy Becht in Rheinland-Pfalz sieht viele Chancen n dem Referentenentwurf. Die Herkunft wird zum Qualitätsversprechen und je kleiner die Herkunftskategorie, desto größer werde die zugesagte Qualität. „Eine Profilierung der Weine findet auf der Ortswein- und Lagenweinebene statt“, erläuterte Becht am Donnerstag.

Offene Fragen

An zwei Punkten setzte Becht allerdings noch an. Die Streichung der Rebsorten Müller-Thurgau, Dornfelder und Portugieser von der Liste für Lagenweine und Öffnung für die Bezeichnung unter „Deutscher Wein“ erschwere gerade den Pfälzer Winzern die Vermarktung wichtiger Rebsorten.

Kritisch sei der Umgang mit Weinbergen jenseits von Landesgrenzen. Einige Weingüter führen Weinberge auf beiden Seiten der deutsch-französischen Grenze. Die Trauben aus Frankreich durften bislang als Pfälzer Wein vermarktet werden. Künftig soll das nicht mehr möglich sein. Der Gesetzentwurf sieht die Bezeichnung „Wein gewonnen in Deutschland aus in Frankreich geernteten Traben“ vor. „Das ist das Gegenteil eines Qualitätsversprechens, wird den Weinen nicht gerecht und bedeutet für die Winzer einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden“, sagte Becht. Der Bund solle hierfür Ausnahmen zulassen.

roRo

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