Welttierschutztag

Landwirtschaft

Tierschutznovelle, Armee-Schweine und Versuchstiere

Der 04. Oktober ist Welttierschutztag.

Im Bundestag wurde die Novelle zum Tierschutzgesetz sehr kontrovers diskutiert. Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) sieht viele Fortschritte. Für die Abschaffung der Ferkelkastration in vier Jahren rechnet er damit, dass die Wirtschaft rechtzeitig alternative Methoden anbieten wird. Die Länder werden ermächtigt werden, Verbote bei Zirkustieren umsetzen zu dürfen und die Qualzucht wird um ein Ausstellungsverbot erweitert. Die Novelle will eine Unterscheidung zwischen frei laufenden und fei lebenden Katzen machen. Da die frei laufenden Tiere einen Besitzer haben, werden sie von Maßnahmen zur Reduzierung der Anzahl frei lebender Katzen ausgenommen.

Heinz Paula (SPD) sieht in der Novelle allerdings keinen Fortschritt. Der Tierschutzbericht der Bundesregierung sei exakt und gut, doch in der Novellierung sei davon nichts mehr übrig geblieben. Es gebe immer noch keinen Vorrang zu Tierversuchsfreier Forschung, das Verbot der Ferkelkastration im Jahr 2017 komme zu spät. Deutschland sei im Bereich der Schlachthöfe alles andere als ein Vorbild. Die Arbeitsbedingungen, Akkordarbeit und Hungerlöhne seien die Regel und bei 59 Millionen getöteten Schweinen gibt es immer noch Mängel in den Betäubungsanlagen, so dass noch lebende Tiere geschlachtet werden. Verbraucher schauen mittlerweile genauer hin und der Lebensmittelhandel reagiert mit eigenen Programmen.

Da die Vorlagen in die Ausschüsse verweisen wurden, beschwichtigt Hans-Michael Goldmann (FDP), man solle erst einmal in die parlamentarische Arbeit einsteigen. Letztlich könne ein Bundesgesetz nicht auf unterschiedliche Vorstellungen der Bundesländer treffen und Experten würden die Differenzen harmonisieren. Die Bauern nimmt Goldmann in die Pflicht. Sie wüssten, was ihren Tieren gut täte. Denn ohne Tiergesundheit gibt es keinen Ertrag. Manche Vorstellungen, wie das Verbot Schwänze zu kupieren, müsste auf die Folgekosten hin erneut überdacht werden.

Für Alexander Süßmair (Die Linke) messe sich eine humanistische Gesellschaft an ihren Umgang mit Tieren. Daher fordert er ein Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände ein. Süßmair gibt zu bedenken, dass die Bauern schon heute unter hohen Standards leiden, weil die außerhalb des Landes nicht im gleichen Maße umgesetzt werden und Wettbewerbsnachteile hinnehmen müssen.

Ähnlich sieht das Dieter Stier (CDU/CSU). Für eine Erhöhung der Tierschutzstandards müsse es eine Kompensation für die Bauern geben. Verschärfungen zu Lasten des Geldbeutels der Verbraucher solle es nicht geben. Stier bemängelt ebenfalls Vorstellungen, die aus Unkenntnis über die Wirklichkeit formuliert würden. Er plädiert für einen wissenschaftlich orientierten Tierschutz.

Keine Schweine für Sanitäter

Ein thüringisches Unternehmen wollte Schweinen Hieb- und Stichverletzungen zufügen, damit Sanitäter der US-Armee die Behandlungen von Kriegsverletzungen erlernen. Das Verwaltungsgericht Gera hat am Dienstag einer eine entsprechende Klage abgewiesen. Die US-Armee wollte schon in Grafenwöhr in Bayern solche Praktiken durchführen und stieß auf ein Verbot der Landesbehörde. Seit 2010 will die US-Armee nach Thüringen ausweichen, was ebenfalls auf Proteste stieß. Der Deutsche Tierschutzbund wandet sich an die amerikanische Botschaft und die Ministerpräsidenten. Die Firma, die Schweine für die Sanitäter entsprechen vorbereiten wollte, klagte auf Durchführung und unterlag jetzt. Die Behandlung könne auch erprobt werden, ohne Tieren schwere Verletzungen zuzufügen.

Tierversuche

Ein Aspekt des Welttierschutztages ist die Verwendung von Versuchstieren. Baden-Württemberg hat beispielsweise in diesem Jahr für die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden Mittel in Höhe von 400.000 Euro zur Verfügung. Wissenschaftsministerin Theresa Bauer: „Auf Tierversuche kann nicht vollständig verzichtet werden, zahlreiche Versuche sind im Rahmen von Sicherheitsprüfungen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb sind Tierversuche im Rahmen der strengen tierschutzrechtlichen Vorschriften zulässig. Gleichwohl will Baden-Württemberg als wichtiger Standort der biomedizinischen Forschung im Bereich der alternativen Methoden Vorbild sein.“ Daher gelten zwei Methoden als beispielhaft für mehr Tierschutz im „Ländle“:
„Funktionstestung von Neuralleistenzellen“
Prof. Dr. Marcel Leist, Doerenkamp-Zbinden Stiftungslehrstuhl für in vitro Toxikologie und Biomedizin, Fachbereich Biologie, Universität Konstanz.
Dieses Projekt soll es ermöglichen, bei der Prüfung von Stoffen auf schädigende Wirkungen auf Fruchtbarkeit und Entwicklung von Embryonen auf Tierversuche zu verzichten.
„Entwicklung eines dreidimensionalen Prostatamodells zur Analyse karzinogener Mechanismen“
Dr. Friederike Gruhl, Institut für Mikrostrukturtechnik (IMT) am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Eggenstein-Leopoldshafen.
Das Projekt hat zum Ziel, den Verzicht auf Tierversuche bei der Entwicklung neuer Behandlungsmethoden gegen Prostatakrebs zu ermöglichen.

Lesestoff:

DLG-Wintertagung zum Tierschutz

Roland Krieg

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