Wem gehört das Schwein?

Landwirtschaft

DBV: Einspruch gegen „Schweinepatent EP 1651777“

Am Donnerstag hat Bauernpräsident Gerd Sonnleitner Einspruch gegen das „Schweinepatent EP 1651777“ erhoben. Es könne nicht sein, dass herkömmliche Züchtungsmethoden wie Selektion und Kreuzung patentierbar seien, nur weil sie mit „einem technischen Element garniert“ würden. Zusammen mit dem Schweinezüchter Hans-Benno Wichert legt der DBV Einspruch ein. Ziel ist dabei nicht nur dieses spezielle Patent, sondern eine grundsätzliche Änderung des Patentrechts, weil die traditionellen Tierzüchter ihre Arbeit unterbunden sehen.

FerkelAntrag von Monsanto
Hintergrund ist der Antrag von Monsanto auf das so genannte Schweinepatent, ein technisches Verfahren, bei dem Schweine auf ein Leptin-Rezeptor-Gen hin untersucht werden können. Das Gen steht im Zusammenhang mit der Gewichtszunahme bei Mensch und Tier und kann bei Tieren zu einem schnelleren Masterfolg führen. Am 11. April läuft die Einspruchsfrist ab, weswegen der DBV vor Ostern noch rechtzeitig Schwung in die Diskussion gebracht hat.
Es werde mit dem „Schweinepatent“ nicht nur ein technisches Verfahren patentiert, sondern Elemente der klassischen Züchtung. „Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf. Das Verbot, herkömmliche Züchtungsverfahren zu patentieren, muss klarer und verständlicher gefasst werden, damit kein Missbrauch wie durch das Schweinepatent mehr möglich ist“, sagte Sonnleitner weiter. Vorbild sei hier die Pflanzenzüchtung. Der Sortenschutz ermögliche mit dem Züchtervorbehalt, dass genetisches Material von jedem Züchter unentgeltlich genutzt werden kann, belohnt den Aufwand der Züchtung der Sorte und sichert die Kombination in weiteren Züchtungen. Das ist bei dem „Schweinepatent“ von Monsanto nicht gewährleistet.

Bundesratinitiative Hessen
Auch Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband, wehrt sich gegen den Patentantrag: „Hausschweine sind keine Erfindung einzelner Firmen“, sagte er am Donnerstag. Das Patentrecht dürfe nicht missbraucht werden, sich Lebensgrundlagen anzueignen, die der Erzeugung von Nahrungsmitteln dienen.
In diesem Zusammenhang begrüßte Billen die im März von Hessen eingereichte Bundesratinitiative, die europäische Biopatentrichtlinie zu verschärfen. Die bisherige Regelung sei unklar und schwammig, hatte Hessens Landwirtschaftsministerin Silke Lautenschläger am 25. März gesagt. „Eine Erfindung ist eine technische Lösung für ein technisches Problem. Tiere und Pflanzen sind aber keine Erfindung und deshalb nicht patentierbar“, begrünet sie den Antrag Hessens. Die Patentierung von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen und Nutztieren führe immer mehr zu einer Ausweitung er Marktmacht der Saatgutkonzerne. Dies gehe zu lasten der mittelständischen Saatguterzeuger und der Landwirtschaft insgesamt. Über die Bundesratsinitiative, die auch auf breite Zustimmung bei den NGOs traf, soll die Bundesregierung die Biopatentrichtlinie ändern.

roRo (Text und Foto)

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