Wem gehört der Brokkoli?

Landwirtschaft

Gutachten zur Gefahr von Biopatenten

Am 20. Juli fällt das Europäische Patentamt eine Grundsatzentscheidung zum so genannten Brokkoli-Patent. Das Gemüse ist aber nur ein weiterer „Präzedenzfall“ und reiht sich in die Unklarheiten und Unsicherheiten der Patentierung ein, wie das „Schweinepatent“, das „Milchleistungspatent“ und ein Dutzend weiterer Fälle. Längst also kein Präzedenzfall mehr, weswegen das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband (DBV) am Mittwoch ein entsprechendes Gutachten des Beirats für Biodiversität und Genetische Ressourcen vorstellten, das nicht mehr und nicht weniger die EU-Biopatentrichtlinie ändern will.

Breites Bündnis
Beim Brokkoli hat die Firma Plant Bioscience bereits 2002 ein Patent erhalten (EP 1069819), das Gemüse mit besonders hohem Gehalt an Glucosinolate zu züchten. Dabei wird ein klassisches Züchtungsverfahren patentiert, mit Hilfe von so genannten Marker-Genen entsprechende Sorten zu identifizieren. Das Patent erstreckt sich auch auf die Samen und essbaren Pflanzenteile. Rund ein Jahr später haben die Züchter Limagrain aus Frankreich und Syngenta aus der Schweiz Einspruch gegen den patentierten Brokkoli eingelegt, weil sich der Schutz auf ein biologisches Verfahren erstreckt, die nach der Europäischen Biopatent-Richtlinie nicht patentierbar seien. Oder doch?
Gleich argumentieren das Ministerium und der DBV. Und erhalten mit dem Gutachten wissenschaftliche Rückendeckung. Auch die Ökoverbände unterstützen eine Änderung der Bio-Patentrichtlinie zu mehr Klarheit und Transparenz. Bioland-Präsident Thomas Dosch: „Die Patente sind eine Lizenz zum Gelddrucken zulasten von Landwirtschaft und Verbrauchern, das zeigen uns Beispiele aus den USA. Diese Entwicklung müssen wir in Europa stoppen.“
Im Bundestag streben alle Parteien einen gemeinsamen Antrag zur Biopatentierung an. Erste Beratungen soll es nach der Sommerpause geben.

Sorgenthema
Für Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im BMELV, ist das ein „Thema, das Sorge bereitet“. Sie fürchte „Patente, die die Natur einschränken.“ Es müsse deutlicher dargelegt werden, ab wann ein Patent erteilt werden darf und welche Reichweite es habe. Das Gutachten und ein Symposium zu Biopatenten am 28. September in Brüssel sollen Öffentlichkeit in der komplizierten Materie schaffen, denn die Frage erreicht auch die Verbraucher. Falsche Patente entziehen Pflanzen und Tiere der Vielfalt, das Nahrungsangebot wird kleiner und die Produkte teurer. Das Brüsseler Symposium soll vor allem zeigen, welche Mehrheiten sich außerhalb Deutschlands finden, die Biopatentrichtlinie zu ändern.
Gerd Sonnleitner, Präsident des DBV, stellte schon vier deutliche Forderungen auf: In die Richtlinie muss ein Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen aufgenommen werden. Die Grenze zwischen patentierbaren technischen Verfahren und nicht patentierbarere herkömmlicher Züchtung müsse deutlicher herausgestellt werden. Tiere und Pflanzen dürfen nicht als Ergebnis eines patentierbaren Verfahrens dem Patentschutz unterliegen. Zuletzt muss das Patenterteilungsverfahren überprüft werden, weil Patente erteilt, dann aber wieder teilweise zurückgenommen werden. Außerdem dürfe der Einsprechende nicht auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben, auch wenn er Erfolg habe. Der Widerspruch gegen das Schweinepatent hat dem Bauernverband rund 30.000 Euro gekostet, sagte Sonnleitner.

Gefahren
Dr. Peter Feindt, stellvertretender Vorsitzender des Beirats führte die Gefahren aus, die in dem Gutachten ausgemacht werden. Seit der ersten Rechtsprechung in den USA 1985 haben große Unternehmen begonnen, kleine Saatgutfirmen aufzukaufen und Patente anzumelden. Der kommerzielle Erfolg führe zu einer wirtschaftlichen Konzentration der Züchtungsunternehmen, deren Züchtungspool immer kleiner werde. Letztlich verringere sich die Nutzung der genetischen Ressourcen, weil sie nicht mehr genutzt werden dürfen.
Dr. Feindt spricht vom „Patentdickicht“. Der mit Beta-Karotin angereicherte „Golden Rice“ beispielsweise beinhalte 70 Stücke geistigen Eigentums, die von 31 Institutionen gehalten werden. Solche Konstrukte entziehen den Pflanzenbauern die Grundlage, neue Sorten zu entwickeln, die, so Sonnleitner, gerade im Rahmen des Bevölkerungswachstums und Klimawandels dringend gebraucht werden.

Sortenschutz
Zumindest in der Pflanzenschutz gibt es mit dem Sortenschutz ein für die Praktiker gangbares Modell. Das Saatgut steht jedem Züchter für die Entwicklung neuer Sorten zur Verfügung und erst ab der Markteinführung werden Lizenzen an den Besitzer fällig.
Was aber europa- und gar weltweit umgesetzt werden kann, bleibt offen. Das Gutachten hat Schwung in die Diskussion gebracht, doch die „Biopatentierung ist national und international mehrfach kodiert.“ Neben dem Deutschen Patentgesetz führt das Gutachten das Europäische Patentübereinkommen, die Europäische Biopatentrichtlinie, die Konvention zur biologischen Vielfalt und das Abkommen zu handelsbezogenen Aspekten des geistigen Eigentums (TRIPS) an. „Den Bereich der tier- und pflanzengenetischen Ressourcen aus der Biopatentierung auszunehmen, erscheint daher mittelfristig unrealistisch. Die unmittelbare Aufmerksamkeit sollte insofern der Ausgestaltung der Biopatentierung in der Praxis gelten“, heißt es in dem Gutachten.

Lesestoff:
Das Gutachten ist online unter www.bmelv.de eingestellt.
Vor einem Jahr hat Herd-und-Hof.de anlässlich des McPlanet-Kongresses über Biopiraterie berichtet.
Am 20. Juli hat Bioland zu einer Demonstration vor dem Europäischen Patentamt in München aufgerufen

Roland Krieg, Foto: roRo

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