Weniger Tiere – was heißt das?

Landwirtschaft

Ansatz einer „Entflechtung“ der Tierhaltung ist falsch

Ostdeutschland hat seit der Wende mindestens ein Drittel seines Viehbestandes verloren. Die Viehdichte liegt mit 0,5 GV pro Hektar in Brandenburg deutlich unter dem allgemeinen Ansatz von 2 GV/ha. In so genannten viehdichten Regionen sind es 4 GV. Die Folgeabschätzung des Thünen-Instituts hat gezeigt, dass seit 2015 der Bestand der Schweine bundesweit zurückgeht, regional aber ansteigt.

Die Planungssicherheit der Landwirte setzt einen Horizont für das Jahr 2040 fest. Der Bericht zeigt klar, dass für eine einmalige Bautätigkeit und Investition gleich die Stufe 2 der Tierwohlkennung erreicht werden sollte. Die Beibehaltung des Bestandes bei jeder Tierart erfordert einen Neubau. Alleine die Vergrößerung des Platzbedarfes ist zwingend mit einer Bestandsverringerung verbunden. Die Vergrößerung des Tierbestandes mit höheren Anforderungen bedingt zudem weitere Arbeitskräfte für die neu anfallende Arbeit. Ob Wachstumssprünge betrieblich möglich sind, entscheidet mehr die politische Genehmigung für einen Neubau. Die Betriebsleiter müssen sich in den nächsten Monaten Gedanken mache, wie sie für ihren Betrieb vorangehen wollen.

Wie sich im Detail der Anzahl und Größenstruktur der tierhaltenden Betriebe entwickeln und im Zeitablauf die Umstellung auf eine der Tierwohlstufen verläuft, bleibt nach Ansicht der Thünen-Autoren spekulativ. Wie Thünen-Präsident Folkhard Isermeyer bereits am Montag sagte, funktioniert die Umstellung nur im Gesamtpaket.

Zwei Problembereiche sind markant. Die viehdichte Region Oldenburger Münsterland und die ganzjährige Anbindehaltung in der süddeutschen Milcherzeugung. In der Branche selbst ist im Schweinebereich von einer Entflechtung der viehdichten Region die Rede. „Die Grundannahme, man verfolge den Ansatz einer Entflechtung ist falsch“, teilt die Fachabteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Herd-und-Hof.de in einer Anfrage mit. Sie wird aber nicht ausgeschlossen, wenn es regional so gewollt ist: „Die Zweckbestimmungen der Investitionsförderung erscheinen wesentlich besser geeignet, um eventuelle strukturpolitischen Weichenstellungen vorzunehmen. Die Tierwohlprämie könnte sich dann vorrangig an den Mehrkosten des Tierwohls orientieren und unabhängig von Region, Bestandsgröße oder anderen Strukturmerkmalen gestaltet werden."

Wer rund um Vechta und Co. wachsen will, muss genau rechnen, ob das in der Region noch geht und wie teuer das ist. Die Entscheidung für einen Neubau als Filiale in vieharmen Regionen steht zwar jedem Betriebsleiter offen, doch zeigt die ländliche Praxis, dass gegen jede Art von Neubau Bürger-Initiativen zu überwinden sind.

Eines der wichtigsten Parameter wird die Flächenbindung sein. „Ziel der Bundesregierung ist eine nachhaltige, flächengebundene und dem Tierwohl verpflichtende Nutztierhaltung. Bundesministerin Julia Klöckner bewertet eine Konzentration von Großanlagen im ländlichen Raum kritisch. Neben agrarstrukturellen Aspekten sind hierfür auch die Umweltauswirkungen maßgeblich. Nicht zuletzt deshalb erfolgte eine Anpassung der Düngeverordnung und eine verstärkte Förderung von kleineren und mittleren Betrieben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 (Umverteilungsprämie).“

Vor diesem Problem stehen die öko-bayerischen Anbindeställe. Die müssen, oft noch innerhalb der Ortslage, gänzlich aufgegeben werden. Ein Neubau ist unumgänglich. Derzeit nutzen die Landwirte ihre Flächen als Futtergrundlage, davon müssen sie auf absehbare Zeit Weideland abknapsen.

Der Rahmen für den Umbau steht, wo die Nutztierhaltung am Ende steht, ist noch offen.

Roland Krieg

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