Wer verzichtet auf seine Flächennutzung?

Landwirtschaft

Umweltgespräch Flächenschutz  beim DBV

Bis zum Jahr 2020 soll der Flächenverbrauch in Deutschland von täglich 100 auf 30 Hektar reduziert werden. Für Friedhelm Decker, Umweltbeauftragter des Deutschen Bauernverbandes (DBV) ist das Thema endlich und nicht zuletzt wegen der Petition des DBV in der Politik angekommen – aber die Umsetzung verzögere sich. Zwei zentrale Steuerungsinstrumente gegen den Flächenverbrauch sind die Novellierungen des Baugesetzbuches und die Kompensationsverordnung, erklärte er auf der Umwelttagung des DBV in Berlin.
Decker stellte auch noch zwei Irrtümer klar: Der DBV will mit der Reduzierung der Flächennutzung nicht die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands „abwürgen“ und auch die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht abschaffen.
Decker plädiert beim Naturschutz nicht für „Flächen machen“, sondern für qualitative Lösungen [1]. Nach Decker weist der Entwurf der Kompensationsverordnung Schwächen auf: Die Schonung der landwirtschaftlichen Flächen sei nicht eindeutig genug, es fehle eine Strategie für die Entsiegelung, produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen würden durch eine hohe Messlatte ausgebremst und ohne Festlegung von Ersatzgeldern werde die Flächenschonung wieder in Frage gestellt.
Es eile, denn mit dem Ausbau der neuen Stromtrassen komme weiterer Flächenbedarf hinzu.

Plattform Flächenschutz

Im Sommer hat das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Plattform für die Flächenschonung gegründet [2]. Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär, hat die Ergebnisse in Kürze vorgestellt: Produktionsintegrierte Kompromisse zurückfahren, erweiterte Spielräume für das Ersatzgeld nutzen, wie beispielsweise für Pflegemaßnahmen verwenden, agrarstrukturelle Belange präziser beschreiben, Vorrang für multifunktionelle Aufgaben, ökologische Maßnahmen wie Blühstreifen für die Vernetzung von Biotopen nutzen, ein neues Verhältnis von Eingriff zu Ausgleichsmaßnahme bis maximal 1:1 neu definieren, Anrechnung Ökolandbau, Umbau zu klimatoleranten Wäldern und Vertragsnaturschutz.

Viele Interessen

Gertud Sahler aus dem Bundesumweltministerium musste die Bauernvertreter enttäuschen: Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist nicht nur ein Wunsch der Landwirte, sondern eine Querschnittsaufgabe aus Landwirtschaft, Umwelt- und Naturschutz insgesamt. Das Verkehrsministerium habe beispielsweise eine andere Sicht der Dinge. So werden die neuen Kompensationsregeln einen Kompromiss für alle Beteiligten bieten müssen. Die Verordnung will vor allem die länderspezifischen Regelungen vereinheitlichen. Was heute manches Bundesland mache, wirke sich negativ auf die Fläche aus. Dem will die Verordnung Qualität entgegensetzen. So müsse zuerst geprüft werden, ob der Eingriff überhaupt notwendig sei. Maßnahmen müssten der Multifunktionalität des Eingriffs entsprechen, also auf Wasser, Klima und Biotop wirken. Produktionsintegrierte Maßnahmen wie sie in Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt wirksam seien (Düngerverzicht, Schnittzeitpunktauflagen, Streuobstwiesen, Grünstreifen zu Gewässern etc.) müssen erstmals bundesweit definiert werden.
Die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden gilt als eine der Musterlösungen. Dazu müssen aber die Rechte der Kommunen gestärkt werden, erläuterte Volkmar Vogel, Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung im Bundestag. So sollten sie ein Vorkaufsrecht erhalten und auch bei der Planung im Außenbereich mitwirken können. Er warnte aber auch vor der Illusion, dass der demografische Wandel ein Ende der Siedlungsausdehnung beinhalte. Es gebe nach wie vor einen Wohnungsbedarf, der nicht nur im Innerstädtischen Bereich gelöst werden kann.
Die Landwirte wollten gerne die Privilegierung für das Bauen im Außenbereich behalten. Am Ende werden Bestandsgrenzen darüber entscheiden, dass Betriebe mit mehr als 3.000 Schweinen und 60.000 Hennen als gewerblichen Betrieb und nicht mehr als Landwirtschaftsbetrieb gelten. Für sie gelte dann eine Umweltverträglichkeitsprüfung. Vogel plädiert für einen Bestandsschutz bestehender Betriebe, bei der derzeit noch überlegt wird, ob dieser auch gelte, wenn der Betrieb ein paar Jahre lang geruht habe.

Terminablauf

In dieser Woche wird der Bundestag über das Thema in erster Lesung ohne Beratung entscheiden, Ende Januar 2013 kommt das Thema in den Verkehrsausschuss als öffentliche Anhörung, so dass Anfang März die abschließende Beratung erfolgen könnte. Der Bundesrat könnte bei einem optimalen Ablauf Mitte März abschließend darüber entscheiden.

Was ist zu tun?

Thomas Kubendorff, Vizepräsident des Deutschen Landtages, forderte eine zweijährliche Flächenkonferenz in den Kommunen, damit auch das Bewusstsein für die Ressource Boden steige. Die Landwirtschaft will ihre Flächen ähnlich schützen, wie es das Waldgesetz mit den Forsten mache. Ein Hemmnis bleibe trotz guten Willens jedoch die Entsiegelung, so Friedhelm Decker. Das ist den meisten Investoren einfach zu teuer.
Kubendorff zeigt Verständnis für die Kommunen, die mit der Ansiedlung von Gewerbe Arbeitsplätze und Gewerbesteuer generieren können. Aber es gebe bereits Beispiele, wo mehrere Kommunen sich zusammentun, ein gemeinsames Gewerbegebiet erschließen und sich die Einnahmen teilen.
Was allerdings manchen Teilnehmer störte, war die Beschäftigung mit der Kompensationsverordnung. Die Ausführung werde keinen einzigen Hektar weniger in Anspruch nehmen. Es fehle immer noch die Antwort, wer täglich auf seine Flächennutzung verzichten muss, um das Nachhaltigkeitsziel zu erreichen.

Lesestoff:

[1] Qualitative Nutzung verbindet Naturschutz und Wirtschaft: Fragen Sie ELKE

[2] Plattform Flächenschutz

Roland Krieg

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