Wie Testbiotech zur FGU kam
Landwirtschaft
Antragszuwendung statt Ausschreibung im BMU
Spätestens nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur neuen Gentechnik [1] wurde bekannt, dass ein Bündnis Kritiker an der grünen Gentechnik unter Führung der Testbiotech die im Bundesumweltministerium neue „Fachstelle für Gentechnik und Umwelt“ (FGU) ausfüllt.
Die Fachstelle existiert seit November 2017 und resultiert aus dem Projektantrag der Testbiotech selbst: „Systematische Vorschau Gentechnik“ aus der Ressortforschung des Bundesumweltministeriums mit dem Förderkennzeichen 3517841500. Für die Laufzeit bis zum 28. Februar 2020 werden Zuwendungen fällig. Für die Teiljahre 2017 und 2020 sind es 21.560 und 14.640 Euro, für die beiden vollen Jahre 2018 und 2019 sind es 79.190 und 88.190 Euro. Zusammen 203.580 Euro.
Die Kritik an der FGU und deren Besetzung entbrennt an der Voreingenommenheit der Teilnehmer. Ziel ist eine „systematische Vorschau“ auf neue Entwicklungen und die Untersuchung relevanter Aspekte der Biosicherheit, sowie die Präzision der Methoden. Am Ende soll ein wissenschaftliches Ergebnis stehen, was aber bei den bekennenden Gegnern der alten Gentechnik und neuen Züchtungsmethoden wie das Genom Editing fragwürdig scheint. Fragestellungen und Ergebnisse sollen allgemeinverständlich für den Dialog in der Gesellschaft aufbereitet werden.
Da die FGU aus einem Projektantrag resultiert, gab es keine Ausschreibung und die Besetzung war nur von der Genehmigung des Antrags her abhängig. Die Bewilligung kam vom Bundesamt für Naturschutz (BfN).
Das Bundesumweltministerium verteidigt gegenüber einer FDP-Anfrage die Einrichtung und Besetzung der FGU, weil es mit dem Dialogprozess zu neuen molekularbiologischen Techniken im Landwirtschaftsministerium und im Forschungsministerium mit dem Projekt „Ethische, rechtliche und sozioökonomische Aspekte des Genom-Editierung in der Agrarwirtschaft“ [2] weitere Forschungsstellen zum Thema gibt. In diesem Konzert setze die FGU die Akzente auf Naturschutz und Umwelt.
Das BMU schreibt, es gebe keine Kenntnisse innerhalb der Bundesregierung über die Mitglieder von Testbiotech, teile aber nicht deren Einschätzung, dass sowohl der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als auch dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die Unabhängigkeit fehle.
Lesestoff:
https://fachstelle-gentechnik-umwelt.de
[1] Innovationen ausgebremst https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/eugh-urteil-zu-genom-editing.html
[2] https://www.dialog-gea.de/de/home
Roland Krieg