Wiederaufbau von Rebflächen an der Ahr

Landwirtschaft

Bodenordnungsverfahren vorzeitig freigegeben

Im Rahmen der Taskforce Ländliche Bodenordnung hatte Rheinland-Pfalz zwei Flurbereinigungsverfahren für den Wiederaufbau von Rebflächen vorzeitig frei zu geben. Das ist am Freitag erfolgt.

Der Schwerpunkt liegt zunächst auf den besonders stark betroffenen Weinbauflächen in den Ortsgemeinden Mayschoß, Rech und Dernau. Die Durchführung der Verfahren obliegt dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald-Osteifel (DLR). Staatssekretär Andy Becht hatte aufgrund der absehbaren Erfordernisse für ein Landmanagement hierzu bereits im September 2021 die „Task Force Ländliche Bodenordnung“ beim DLR eingesetzt. Auf Grund der Dringlichkeit zur Unterstützung des Wiederaufbaus an der Ahr erfolgt die Freigabe der beiden Flurbereinigungsverfahren außerplanmäßig und im Vorgriff auf die landesweite Freigabe neuer Flurbereinigungsverfahren im Frühjahr 2022. „Mit der vorzeitigen Freigabe der Bodenordnungsverfahren sind wir jederzeit handlungsfähig“, so Becht.

Unter Einbezug aller Akteure können Flächen im Tal neu geordnet und strukturiert werden. Auch der Ankauf freiwerdender Flächen wird dadurch möglich. Ziel ist es, den Winzern schnellstmöglich wieder zukunftsfähige Flächen für eine Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen. Hierbei sind noch Fragen der Wasserwirtschaft und des Hochwasserschutzes hinsichtlich der Wiederbestockung im von der Wasserwirtschaft festgesetzten Überschwemmungsgebiet zu klären. Mit der Freigabe der Flurbereinigungsverfahren wird es möglich, dass das DLR kurzfristig die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über die Verfahren aufklärt und die Verfahren anordnet.

roRo

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