Wilderei in Deutschland

Landwirtschaft

Auf Beutefang an Teich und im Wald

„Das Jagen das ist ja mein Leben
dem hab ich mich gänzlich ergeben im Wald
ich geh auf das Schießen
laß mich´s nicht verdrießen
solang es mich freut
mein Stutzerl hat Schneid“

Wer das Lied geschrieben hat ist unbekannt. Laut wird der Sänger es aber nicht gesungen haben, denn er war heimlich unterwegs. Gerade als er den Hirsch geschossen, kam der Jäger daher, und der Wilddieb flehte um den Braten – denn er hatte Hunger.

Einer der berühmtesten Wilddiebe Deutschlands war Hermann Klostermann im Eggegebirge an der Nahtstelle zum Teuteburger Wald. Dorthin hattes es den im brandenburgischen Retzin Geborenen verschlagen. Über sein Leben ist in diesem Jahr ein Film in die Kinos gekommen [1]. Klostermann wurde 1839 geboren, sein Sterbedatum ist nicht bekannt. Die Jagd war zu seiner Zeit nur dem Adel erlaubt. Während die meisten hungerten, nahm sich Klostermann was er brauchte. Und teilte das Wildbret mit der Bevölkerung, die ihm daraufhin Schutz gewährte. Zahlreiche Heimatromane und ein Theaterstück aus dem Jahr 1911 haben aus dem Wilderer einen Volksheld gemacht. Er traf auch auch mit dem Oberförster von Wrede zusammen – personell und mit Kugel.

Klostermann soll im Lauf seines Lebens zu einem Staatsfeind Preussens geworden sein. Dichtung und Wahrheit sind schwer auseinander zu halten. Der Film zeigt Klostermann als Kriminellen.

Und das ist trotz aller rebellischer Jagdromantik im Aufstand gegen die Obrigkeit auch der Charakter des Wilderers. Selbst heute wird in Deutschland noch gewildert, wie die Statistik des Bundesumweltministeriums auf Anfrage von Bündnis 90/die Grünen zeigt. Im Strafgesetzbuch wird zwischen Fischwilderei (§ 293) und Jagdwilderei (§ 292) unterschieden. In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der gemeldeten Jagdwilderei von jährlich 972 auf 1020 Fälle gesteigert. Mehr als doppelt so hoch ist die Fischwilderei, die im gleichen Zeitraum zwischen 2.200 und 2.800 Fällen im Jahr schwankt.

Die Wilderei im Wald und auf dem Feld wird selten aufgeklärt. Selten gab es mehr als 20 Verurteilte pro Jahr. Im Fall von Fischwilderei sind die Diebe häufiger gestellt worden. Fast ein Viertel wurde gefangen und verurteilt. Einige wurden mit Bewährungsstrafen bis zu sechs Monaten nach Hause geschickt. Im Falle von Geldbußen wurden Tagessätze überwiegend zwischen sechs und 30 Tagen verhängt.

Heute spielt der Hunger bei der Wilderei keine Rolle mehr. Zumindest bei den Wölfen dürften andere Motive auf der Hand liegen. Zwischen 2003 und 2018 wurden insgesamt 35 Wölfe illegal erlegt. Waren es bis 2012 einer oder mal zwei Tiere, so sind es danach vier bis fünf und in diesem Jahr bereits acht Wölfe gewesen. Der tödliche Schuss auf den Wolf wurde in Brandenburg 17 Mal, in Sachsen acht Mal und in Niedersachsen sieben Mal abgegeben.

Beim Wolf sind die Todesfälle gut zuzuordnen. Beim Luchs ist das trotz eines Monitorings anders. Zwischen 1982 und 2016 sollen 83 Luchse illegal getötet worden sein. Die Dunkelziffer liegt bei 20 Prozent.

Deutlich mehr fallen Greifvögel den Wilderern zum Opfer. Zwischen 2005 und 2015 wurden 988 Fälle von illegaler Greifvogel- und Eulenverfolgung bekannt.

Begrifflich gibt es einen Unterschied zwischen Wilderei und illegaler Tötung. Die Wilderei bezeichnet das Jagen in fremden Jagdgebieten und bezieht sich meist auf Rehe und Hirsche. Die illegale Tötung umfasst geschützte Tiere, die nicht dem Jagdrecht unterliegen.

Lesestoff:

[1] „Jäger und Gejagter – Der Wilddieb Hermann Klostermann“ von Peter Schanz

Roland Krieg

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