Wildschweinprämie in Brandenburg „suboptimal“

Landwirtschaft

Brandenburg hat in drei Jahren 3,3 Mio. Wildschweinprämie gezahlt

Mit Ende des Jagdjahres 2020/21 lief in Brandenburg die Erlegungsprämie für Wildschweine zur Eindämmung der Wildschweinpopulation aus. Sie wurde drei Jahre lang gezahlt, hat aber den Einbruch der Afrikanischen Schweinepest nicht verhindern können. In den drei Jahren wurden insgesamt 3,3 Millionen Euro an die Jäger ausgezahlt. Im vergangenen Jagdjahr waren es 1,4 Millionen Euro.

Land- und Umweltschutzminister Axel Vogel ist nur teilweise zufrieden: „Rückblickend wurde die allgemeine Erlegungsprämie für Schwarzwild von der Brandenburgischen Jägerschaft gut angenommen. Die Prämie konnte dazu beitragen, das Bewusstsein für die Notwendigkeit der verstärkten Schwarzwildbejagung zur Ausdünnung der hohen Bestände zu fördern.“ Es hat aber eben nicht gereicht. Vogel weiter: „Allerdings war die bisherige Ausgestaltung der Prämie in Ihrer Bezugnahme auf das Jagdjahr 2015/16 als Basis suboptimal. Die neu eingeführte Bachenprämie soll die Jägerinnen und Jäger dazu motivieren, die in der Vergangenheit nicht erreichten Streckenziele im Bereich der Bachen und Überläuferbachen zu realisieren, um so die Wildschweinpopulation weiter deutlich zu reduzieren.“

Die Prämie in Höhe von 50 Euro wurde für jedes Wildschwein auf Antrag gezahlt, das über der Wildstrecke aus dem Basisjahr 2015/16 erlegt wurde. Im ersten Jahr gingen 10.167 Anträge ein, 506.000 Euro wurden ausgezahlt. Im letzten Jahr wurden 27.400 Anträge gestellt und 1,37 Millionen Euro ausgezahlt. Die meisten Anträge kamen aus der Uckermark.

Mit Beginn des aktuellen Jagdjahres ändert sich der Fokus auf die Erlegung der wichtigsten Zuwachsträger der Schwarzwildpopulation: Für jede erlegte, mindestens einjährige Bache können die Jagdausübungsberechtigten eine Prämie in Höhe von 80 Euro beantragen.

Die Anträge auf Auszahlung der Bachenprämie müssen bis zum 30. April 2022 bei der zuständigen unteren Jagdbehörde eingereicht werden. Nur vollständig und fristgerecht eingereichte Anträge können bearbeitet werden. Das Antragsformular für die Bachenprämie steht zum Download bereit unter https://mluk.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Bachenpraemie-Antragsformular.pdf

roRo

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