Wildvögel mit H5N8 in Europa

Landwirtschaft

Stallpflicht für Geflügel in Schleswig-Holstein

In den letzten Tagen wurden in ungarischen bei Hausputen und Wildgeflügel wie dem Höckerschwan sowie bei Möwen in Kroatien und bei Wildenten in Polen das hochpathogene aviäre Influenza-Virus vom Typ H5N8 gefunden.

Schleswig-Holstein

Am Dienstag hat das Friedrich-Loeffler-Institut auch bei Reiherenten vom Plöner See das gefundene Virus als Typ H5N8 bestätigt. Insgesamt wurden mehr als 100 tote Reiherenten, Blässhühner, Möwen, Gänse und Schwäne gefunden.

Das Bundesland hat nach Geflügelpest-Verordnung reagiert und Sperrbezirke eingerichtet. Landesweit muss Geflügel aufgestallt werden. „Das akute Krankheitsgeschehen bei Wildvögeln ist in dieser massiven Ausprägung besorgniserregend. Der Befund ist Anlass für extrem hohe Wachsamkeit“, sagte Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Es gehe jetzt darum, den Eintrag des Virus in die Nutztierbestände zu verhindern.

Das Veterinäramt des Kreises Plön richtet nun nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung einen Sperrbezirk von mindestens drei und ein Beobachtungsgebiet von mindestens weiteren sieben Kilometern um die jeweilige Fundstelle der Wildvögel ein. In diesen Gebieten gelten Beschränkungen für Geflügelhaltungen: Geflügel muss aufgestallt werden und darf vorübergehend nicht verbracht werden (Sperrbezirk: 21 Tage; Beobachtungsgebiet: 15 Tage). Die Bestände im Sperrbezirk müssen regelmäßig klinisch untersucht und es müssen Proben genommen werden. Zudem gelten strenge Biosicherheitsmaßnamen (Stallhygiene, Reinigung, Desinfektion).

In den Gebieten befinden sich sowohl große Tierhaltungen als auch viele Kleinstbestände. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter sollten sich kurzfristig beim Veterinäramt melden und ihre Geflügelhaltung dort anzeigen. Die genaue Kulisse der Zonen wird durch die zuständigen Kreisveterinärbehörden festgelegt,  die betroffenen Geflügelhalter werden über die erforderlichen Maßnahmen informiert

Mecklenburg-Vorpommern

Anlass zur Wachsamkeit sieht auch Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus aus dem Nachbarland. „Wenn in der Küstenregion unserer Nachbarn Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen wurde, ist nicht auszuschließen, dass das Virus auch Mecklenburg-Vorpommern erreicht hat oder noch erreichen wird. Insofern rufe ich sowohl die für Umwelt und Naturschutz sowie die für Jagd zuständigen Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten unseres Landes auf, die Wildvogelsituation in unserem Küstenbereich und an den Gewässern aufmerksam zu beobachten und bei Auftreten von Totfunden unverzüglich die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte zu informieren“, sagt er weiter. Auch die Bevölkerung ist aufgerufen, mit offenen Augen durch die Landschaft zu gehen und Auffälligkeiten zu melden.

In diesem Jahr gab es 151 Untersuchungen von Wildvögeln und keine Krankheitsbefunde.

Geflügelpest

Es gibt drei Arten der Influenzaviren:
Influenza C: Dieser Virus ist zwar sehr weit verbreitet, hat aber die geringsten klinischen Auswirkungen.
Influenza B: Dieser Virus ist verantwortlich für die regelmäßigen und sporadischen Krankheitsausbrüche, die vor allem in Gemeinschaften, wie Wohnheimen auftreten.
Influenza A: Das sind die Typen, die regelmäßig flächenartige Ausbrüche mit teilweise verheerenden Ausmaßen wie 1918 hervorrufen können – und auch Haustiere und Wildvögel befallen. Diese Viren haben das „pandemische Potenzial“.
Zur Abgrenzung im allgemeinen Sprachgebrauch handelt es sich bei der Influenza um eine Infektion der Atemwege, die durch Fieber, Husten und starke Muskelschmerzen gekennzeichnet ist. Mit dem Begriff der Influenza wird nicht ein grippaler Effekt mit Erkältungssymptomen oder eine Magengrippe bezeichnet.

Der Virus hat zwei Oberflächenproteine, von denen eines sich an rote Blutkörperchen binden kann (Hämagglutinin) und das andere als zuckerspaltendes Enzym wirkt (Neuraminidase). Es gibt 15 unterschiedliche Hämagglutinine und 9 unterschiedliche Neuraminidasen, die zur Unterscheidung der Erreger einfach durchnummeriert sind: H1N1, H2N2, H3N2 bezeichnen beispielsweise Erreger der menschlichen Grippe, während die H5- und H7-Typen die Geflügelpest bezeichnen.

Der jetzt gefundene Typ ist zwar hochpathogen zwischen den Geflügelarten. Eine Übertragung auf den Menschen wurde bislang noch nicht nachgewiesen.

Lesestoff:

Zum Krankheitsverlauf: Friedrich-Loeffler-Institut: www.fli.de

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): www.bfr.bund.de

roRo; VLE

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