Wolfs- und Herdenschutz

Landwirtschaft

Bundestag debattiert Umgang mit dem Wolf

Am Freitag hat der Bundestag vier Anträge zum Umgang mit dem Wolf debattiert. „Dass wir einen Nutzungskonflikt haben, bestreitet niemand“, sagte Steffi Lemke von Bündnis 90/Die Grünen. Die Anträge der Grünen und Linken stellt den Schutz des Wolfes in den Vordergrund, die Anträge der FDP und AfD stellen auf eine Regulierung im Rahmen eines Managementplans ab. Dass der Wolf durchaus zu Deutschland gehört wurde aber von niemandem bestritten. Die Liberalen und Rechten hingegen argumentieren mit einem ungenügenden Herdenschutz, weil im letzten Jahr mehr als 1.000 Nutztiere gerissen wurden. Beide Parteien argumentieren unterschwellig mit der Angst der Menschen vor dem Raubtier Wolf, was Steffi Lemke kritisierte und mehr Wert auf die Sachargumentation legte.

Keine Frage. Die Rückkehr des Wolfes gibt „Grund zum Handeln“, stellte Karlheinz Busen von der FDP fest. Berichte von durch Dörfer und Vorstädte streifenden Wölfen nimmt Karsten Hilse von der AfD zum Anlass, Maßnahmen zu fordern, bei „denen Wölfe erkennen, dass von Menschen Gefahr ausgeht“. „Die Sicherheit des Menschen hat für uns oberste Priorität“, verteidigte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, den Wolfschutz im Gesetz. „Der Wolf hat sich seinen angestammten Lebensraum wiedergeholt.“

Das starre Festhalten am Schutzstatus bezeichneten Busen als Aussage von „Hobbyexperten“ und Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU) von „Balkonbiologen“. Beiden ist die Weidehaltung als Teil der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft wichtig. „Alle Wölfe in Norddeutschland sind wie ich Lausitzer“, erklärte Schulze. Dort wanderten die ersten Wölfe ein, die etwa 15 Jahre später bundesweit 60 Rudel gebildet haben. Die Forderung nach mehr Herdenschutz mit Lebensraum durchtrennende Zäune, die auf der anderen Seite durch Grünbrücken aufwendig wieder hergestellt werden [1], mache keinen Sinn.

Nicht der Wolf allein

Kirsten Tackmann, agrarpolitische Sprecherin der Partei Die Linke, verlas eine Wortmeldung des Vorsitzenden des Schafzuchtverbandes Berlin-Brandenburg Karl Kucznik. Die Schäfer hätten in den letzten 15 Jahren gelernt, mit dem Wolf umzugehen. Die wirtschaftlichen Sorgen wegen der Nutztierrisse dürften nicht die Versäumnisse der Vergangenheit übertönen. Schäfer wirtschaften schon seit Jahrzehnten am Rande der Existenz und wurden durch das Auftreten der Blauzungenkrankheit eher zur Aufgabe ihres Berufes  gezwungen als durch den Wolf. „Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht hilft uns nicht. Herdenschutz hilft uns.“

Steffi Lemke argumentiert ähnlich. Die Agrarpolitik habe in der Vergangenheit die Weidetierhalter vernachlässigt. Es sei richtig, Problemwölfe zu entnehmen, aber vorher auch die Grundlagen für eine strukturelle wirtschaftliche Verbesserung des Berufsstandes zu sorgen.

Wolfshybride

Die AfD hat in ihrem Antrag mehrfach das Thema Wolfshybride angesprochen, bei denen die Kreuzung zwischen Wolf und Haushund ein „familienfreundliches Raubtier“ hervorbrächte. Die Diskussion ist nicht neu und es gibt nur wenige Beweise. Im Herbst 2017 wurde der Nachwuchs einer Wölfin im thüringischen Ohrdruf als Hybride identifiziert. Das Wolfskompetenzzentrum des Bundes hat die Entnahme empfohlen, weil Hybride auch den Wolf als eigene Art gefährden. Hybride gelten als Wölfe und fallen unter den Schutzstatus. In Deutschland dürfen Wolfshybride erst ab der fünften Generation als Haustier gehalten werden. In Russland ist die Einkreuzung bis heute üblich. Aber: Frei lebende Wölfe lassen sich im Normalfall nicht mit Haushunden ein.

Die Anträge wurden überwiesen. Während die FDP und die AfD das Thema eher im Agrarausschuss sehen wollten, hat die Mehrheit der Parlamentarier für die Federführung im Umweltausschuss gestimmt.

Lesestoff:

[1] Der Bau von Grünbrücken ist Ländersache. Da es keinen Registrierzwang gibt, hat der Bund keine genauen Zahlen über die aktuell vorhandenen Grünbrücken in Deutschland. Das Bundesverkehrsministerium wusste im November 2017 von zwei Landschaftstunneln (über 80 Meter Länge), neun Grünbrücken (50 bis 80 Meter Breite), sechs große Faunabrücken (20 bis 50 Meter Breite) und vier kleinen Faunabrücken mit weniger als 20 Meter Breite.

Rechtliche Annährung an eine friedliche Koexistenz mit dem Wolf: https://herd-und-hof.de/landwirtschaft-/der-wolf-kommt-in-den-koalitionsvertrag.html

Roland Krieg

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