Zeit für Zwischenfrüchte

Landwirtschaft

Mehr Zwischenfrüchte dank Greening

Der Anbau von Zwischenfrüchten hat Vorteile für Bienen, Insekten, Wildtiere – und den Landwirt. Es entstehen zusätzliche Lebensräume, die Bodenfruchtbarkeit wird erhöht und der Boden gleichzeitig vor Erosion geschützt. Die Aussaat im Rahmen des „Greening“ darf seit dem 16. Juli durchgeführt werden, teilt der Bayerische Bauernverband (BBV) mit.

Der Anbau von Zwischenfrüchten hat in den vergangenen Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Das hat große Vorteile für Bienen, Insekten, Wildtiere – und auch den Landwirt. Zwischenfrüchte fördern die Bodenfruchtbarkeit, indem sie den Boden durch Tiefwurzler auflockern und so die Luft- und Wasserführung verbessern. Sie binden Nährstoffe und helfen beim Humusaufbau. So optimieren sie die Ertragsfähigkeit nachhaltig und sind ein ausgezeichneter Erosionsschutz.

Zwischenfrüchte sind eine Nahrungsquelle

Blühende Zwischenfrüchte sind eine hervorragende Nahrungsgrundlage für Bienen und andere Insekten. Bienen brauchen während der gesamten Vegetationszeit Nektar und Pollen, besonders auch im Spätsommer, um gut genährt in den Winter zu gehen.
Interessante Nahrungsquellen für Bienen und als Zwischenfrucht geeignet sind Phacelia, Buchweizen, Ölrettich, Sommerraps, Rübsen, Senf und Sommerwicke. Bei früher Saat, etwa nach Wintergerste, können auch noch Perser- und Alexandrinerklee rechtzeitig blühen.

Aussaat der Zwischenfrüchte ab 16. Juli

Die positiven Eigenschaften der Zwischenfrüchte haben auch dazu geführt, dass diese in der neuen EU-Agrarreform besondere Berücksichtigung gefunden haben. Im sogenannten „Greening“ können neben anderen Varianten auf den ökologischen Vorrangflächen (öVF) Zwischenfrüchte ausgebracht werden. Die Aussaat der Zwischenfrüchte für das „Greening“ darf ab Donnerstag, 16. Juli, stattfinden. Jeder konventionell wirtschaftende Betrieb muss fünf Prozent seiner Ackerfläche als öVF bereitstellen. Ausgenommen sind Betriebe mit weniger als 15 Hektar Ackerfläche sowie Betriebe mit mehr als 75 Prozent Grünland, Ackerfutter oder Stilllegung und weniger als 30 Hektar verbleibender Ackerfläche.

BBV

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