Zulassung T61® verschärft

Landwirtschaft

BVL setzt Anpassung des Tierarzneimittel T61® durch

In ausweglosen Fällen sehen sich Tierärzte und Tierhalter mit der Entscheidung konfrontiert, „das Leiden des Tieres auf eine humane und ethisch vertretbare Weis zu beenden“, so das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Da Mittel der Wahl ist das Tierarzneimittel T61®, dessen Sicherheit jetzt für Tierhalter und Tier erhöht wurde.

Einsatz nach Stufenplan
Das BVL hat zusammen mit dem Hersteller einen Stufenplan erarbeitet
Wesentlichste Änderung ist, dass das Arzneimittel nur noch zur Verabreichung an bewusstlose Tiere zugelassen ist. Das bedeutet, dass in jedem Fall eine Narkose wie bei einer Operation erfolgt, bevor das Mittel zum Einschläfern verabreicht wird. Zudem ist eine Anwendung von T61® bei tragenden Tieren nicht mehr zugelassen. T61® darf nur von Tierärzten angewendet werden. Die geänderten Zulassungsbedingungen sind sowohl in der Packungsbeilage als auch in der Fachinformation kenntlich gemacht. Diese Anpassungen dienen einer optimierten Arzneimittelsicherheit und reflektieren den verantwortungsbewussten Umgang mit Tierarzneimitteln in der Praxis. Die Änderungen der Zulassungen werden auf Initiative des BVL europaweit umgesetzt.

BVL, roRo

Zurück