Zulauf bei Ökoland-Förderung in Sachsen-Anhalt

Landwirtschaft

Agrarumwelt-- und Klimamaßnahmen in ST erfolgreich

Positiv überrascht zeigte sich am Montag Dr. Hermann Onko Aeikens, Landwirtschaftsminister in Sachsen-Anhalt, nach Auswertung der Antragsverfahren für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen für das Jahr 2016: „Unsere Erwartungen wurden insbesondere beim Ökolandbau und bei den Grünlandmaßnahmen noch übertroffen.“

Im Einzelnen

Die Beweidung mit Schafen und Ziegen wird nun voraussichtlich auf einer Fläche von fast 11.000 ha gefördert (6.000 ha außerhalb von Naturschutzgebieten und knapp 5.000 ha in Naturschutzgebieten). Die extensive Beweidung mit Rindern wird auf einer Fläche von 3.600 ha in Naturschutzgebieten gefördert werden, die ganzjährige Dauerstandweide mit Rindern auf etwa 600 ha (außerhalb von NSG).

Sehr gut beantragt wurde auch die in dieser Förderperiode erstmals angebotene extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland mit Schonflächen – hier wurden nach 8.800 ha im letzten Jahr erneut 2.100 ha beantragt. Auf diesen Schonflächen wird auf eine erste Mahd verzichtet. Damit werden auf Wiesen Rückzugsflächen für Insekten, Vögel und Niederwild geschaffen. Insgesamt lässt sich damit ein Trend zu eher hochwertigen und höher dotierten Maßnahmen mit erheblichen Vorteilen für Natur und Umwelt erkennen.

Im Ökologischen Landbau werden ab 2016 etwa 51.000 ha in 386 Ökobetrieben in Sachsen-Anhalt gefördert, deutlich mehr als erwartet. Angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen für den ökologischen Landbau wertet Aeikens das als eine positive Entwicklung, zu der auch die in der neuen Förderperiode seit 2015 deutlich aufgewerteten Prämien für den Ökolandbau beigetragen hätten.

Neu und bundesweit erstmals beantragt werden konnte eine Maßnahme, die die Ausbringung von festem Wirtschaftsdünger aus der Haltung auf Stroh fördert. Die Maßnahme unterstützt Landwirte bei der besonders tiergerechten Haltung von Rindern und Schweinen auf Stroh und sorgt zudem für eine Verbesserung des Bodens. Der Bodenhumusgehalt muss im 5-Hektar-Raster alle fünf Jahre gemessen werden, um den Erfolg der Maßnahme zu belegen. 15.000 ha wurden hier mit Beginn im Jahr 2016 beantragt. Anträge für diese Maßnahme werden auch für 2017 wieder möglich sein.

Bei der Förderung der Direktsaat- und Direktpflanzverfahren, einer Maßnahme, die zum 1.1.2015 erstmals auf erosionsgefährdeten Ackerflächen angeboten wurde, gab es für 2016 eine Steigerung von mehr als 300 %, wenn auch auf noch niedrigem Niveau – 640 ha wurden hier für ein neues Verfahren beantragt.

Zurückhaltender waren die Antragsteller bei der Beantragung von Blühstreifen. Das Ministerium führt dies vor allem auf die nunmehr verpflichtende Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen auf fünf Prozent der Flächen des Betriebes im Rahmen des sogenannten Greenings zurück. Zudem wurde der Anteil der Blühstreifen je Schlag begrenzt – damit die Strukturelemente stärker in der Landschaft gestreut werden.

roRo

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