Zwei-Phasen-Ausstieg aus dem GVO-Anbau

Landwirtschaft

Robuste Opt-out-Fassung für nationales GVO-Verbot

Die Diskussion um die grüne Gentechnik ist in der EU in eine Sackgasse geraten. Deshalb braucht die EU einen neuen Ansatz, der am Dienstag im EU-Umweltausschuss mit 57 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen wurde. Selbst EU-Kommissions-Präsident Jean Claude Juncker habe sich für eine neue Reform ausgesprochen begründet Frédérique Ries, belgische Liberale, die den Bericht für die nationale Opt-out-Möglichkeit mit insgesamt 314 Änderungsanträgen geschrieben hat. Das Votum in der ersten Lesung mit 548 Stimmen im Europäischen Parlament war eindeutig und die jetzt vorliegende Fassung für die zweite Lesung, die möglicherweise bereits im Januar nach Einigung mit Rat und Kommission anliegt, sei robust genug, umgesetzt zu werden.

Nach drei Jahren Beratung liegt jetzt die Vorgehensweise vor, wie einzelne Länder aus dem Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aussteigen können. Noch vor der Abstimmung bekräftigte Riese, dass kein Flickenteppich entstünde – denn einen gemeinsamen Binnenmarkt gebe es beim Anbau dieser Pflanzen auch jetzt schon nicht.

Für die österreichische Christdemokratin Elisabeth Köstinger ist diese Umsetzung ein „wichtiges und brennendes Thema“, um unerwünschten Anbau zu unterbinden. Die britische Konservative Julie Girling zeigte sich schon im Vorfeld enttäuscht, weil Etikettierung und Koexistenz zwischen konservativer und Gentechnik immer schwieriger würden. Ihr portugiesischer Parteikollegin Pilar Ayuso fürchtet, dass der Ansatz für die Forschung im Bereich der Gentechnik gefährdet sei.

Dem allerdings widerspricht Ries. Die Verordnung ist keine Kampfansage an die Technologie und bietet lediglich dem Einzelstaat mehr Spielraum. Zudem beschäftigt sich der Entwurf nicht mit dem Thema Zulassung, was die Europagrünen gerne integriert hätten.

Ausstieg in zwei Phasen

In einer ersten Phase können die Staaten noch während des Zulassungsverfahrens aus dem Prozess aussteigen. Stimmt das Unternehmen dem zu, dann gibt es auch keine Zulassung für dieses Einzelland. Fehlt die Zustimmung des Unternehmens, kann der Staat mit einer Liste an Begründungen sich vom Zulassungsantrag doch noch ausnehmen lassen. Darunter zählen Umweltschutzgründe, Raumordnungspläne, Landnutzung, Agrarpolitik, gesellschaftliche sowie sozio-ökonomische Beweggründe.

Für Susanne Melior von den europäischen Sozialdemokraten muss die Regelung der Zuständigkeiten klar sein: „Deutschland darf kein Bittsteller bei den Saatgut-Unternehmen sein. Die Regierungen der EU-Staaten sollen nicht direkt mit den Unternehmen über Zulassung oder Nicht-Zulassung von Genpflanzen verhandeln. Diesen verwaltungstechnischen Akt muss die Kommission auf europäischer Ebene leisten.

Für Martin Häusling (Grüne) hat Umweltausschuss mit einem Entwurf, der deutlich über den Vorstellungen des Rates liegt, die „Mitgliedsstaaten und Regionen gestärkt“. Allerdings wünscht er sich auch eine vollständige Überarbeitung des Zulassungsverfahrens, damit die Eu nicht zu einem Flickenteppich werde. Daher sollten diese Verfahren von unabhängigen Gutachtern durchgeführt werden. Erst dann liege eine einheitliche europäische Lösung vor.

Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Bundesgrünen, sieht in dem Ergebnis ein „starkes Signal für Gentechnikfreiheit“. „Die Ablehnung von Pflichtverhandlungen mit den Gentech-Konzernen und die Möglichkeit, Genpflanzen auch aus Umweltgründen verbieten zu können, ist eine grundlegende und notwendige Änderung des untauglichen Ratsentwurfs vom Juni.“

Roland Krieg

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