Zwischen den Ritzen grünt das Grün

Landwirtschaft

Auch kein Salz auf den Gehweg

Zwischen den Pflastersteinen oder Gehwegplatten, auf dem Bürgersteig oder Garageneinfahrt: Überall, wo sich in den Ritzen und Spalten Erde sammelt wird es früher oder später grünen und blühen. Den einen gefällt das, den anderen nicht. Wem es nicht gefällt, den erinnert die Landwirtschaftsammer Niedersachsen an das bestehende Pflanzenschutzgesetz. Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht werden, die auch gärtnerisch oder forstlich genutzt werden. Auf Gehwegen und Zufahrten sind sie tabu. Da gilt auch für Mittel, die als „umweltfreundlich“ oder „biologisch abbaubar“ beworben werden. Und das gilt für die beliebten „Hausmittel Salz und Essig“.

Bei Privatpesonen ist auch keine Ausnahmegenehmigung vorgesehen. Wer dabei erwischt wird, dem drohen bis zu 50.000 Euro Geldstrafe. Wer das blühende Grün dennoch los werden will, der kann es mit einem groben Besen, einem Abflammgerät oder mit bloßer Hand entfernen.

roRo

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