Zwischenbericht Ökologische Vorrangfläche

Landwirtschaft

Kommission will keine Erhöhung der ÖVF

Schleswig-Holstein setzt auf Landschaftselemente, Rheinland-Pfalz auf Brache, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sind Zwischenfrüchte und Grünbedeckung der Renner. Im Osten sorgen Leguminosen für Abwechslung auf den Äckern. In allen Bundesländern gleich unbeliebt allerdings sind Blüh- und Randstreifen. Betriebe mit mehr als 15 Hektar Land müssen mit der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mindestens fünf Prozent ihrer Betriebsfläche als Ökologische Vorrangfläche (ÖVF) ausweisen. Das ist an den Erhalt der Direktzahlungen gekoppelt. Die Anlage ist Teil der Biodiversitätsstrategie der EU. Die Flächen in ihren verschiedenen Ausprägungen sollen die Vielfalt an Pflanzen und Tieren erhöhen.

„Mit der Ausgestaltung des Greenings haben sich die Landwirte zwar weitgehend arrangiert, aber an Kompliziertheit sind die Regelungen kaum zu übertreffen“, warnte Elisabeth Verhaag von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Anfang des Jahres in den DLG-Mitteilungen. Bleiben die Regeln so kompliziert, werde das nichts mit der Biodiversität. Das ist vielleicht auch ein Grund warum im zweiten Jahr der Anwendung keine Veränderungen durchgeführt wurden. So lautet das Fazit des Zwischenberichtes zwei Jahre Ökologische Vorrangfläche, den die EU-Kommission an den Rat und das Europaparlament versendet hat.

Was für Praktiker unbequem ist, steht für Naturschützer außer Frage. „Vorrangflächen sind die wichtigste und wirkungsvollste Maßnahme zur Ökologisierung der EU-Agrarpolitik. Sie leisten einen zentralen Beitrag für die nachhaltige Sicherung der Produktionsgrundlagen durch den Schutz von Wasser, Boden und Klima – und damit für das künftige Einkommen der Landwirtschaft“, sagt NABU-Präsident Olaf Tschimpke zur Umsetzung des Greenings in der GAP 2013.

Hat das Greening denn wirklich etwas gebracht? Ja, sagt der Kommissionsbericht. Landschaftselemente haben positive Effekte auf Wirbellose, Vögel und Landpflanzen, während Brachen und Pufferstreifen  höhere Werte bei Reptilien und Amphibien hervorbringen. Zudem weist der gemeldete Gesamtanteil an ÖVF nahezu das Doppelte der geforderten fünf Prozent auf. Die Landwirte sind trotz bürokratischem Aufwand eifrig bei der Sache. Die Kommission hat auch erkannt, dass die Quantität nicht der alleinige Garant für die Erhöhung der Biodiversität ist, „sondern auch von der Qualität abhängt“. Dazu gehören die Art der Bodenbedeckung, die unterschiedliche Mischung der Zwischenfrüchte und die verschiedenen Gruppen der Leguminosen. Auch die Schnittregelung für das Grünland sowie die Bewahrungszeiträume spielen eine Rolle.

Im Fazit beschreibt die Kommission das Verbot von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF als einen „bedeutenden Schritt hin zu besseren Bewirtschaftungsmethoden“.  Dafür schlägt die Kommission keine Erhöhung des prozentualen Anteils an ÖVF vor.

Lesestoff:

Den Bericht finden Sie auf http://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?qid=1490786763554&uri=COM:2017:152:FIN

Roland Krieg

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