Zwischenfruchtanbau in roten Gebieten

Landwirtschaft

Zwischenfrüchte und Herbstentwicklung

Zwischenfrüchte sind bei Fruchtfolgeexperten schon immer beliebt gewesen. Einen regelrechten Boom erhielten sie durch die Förderung im „Greening“ der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mit ihrer Vegetation decken sie den Boden ab und schützen vor Erosion, zudem fördern sie die Biovidersität. Vor dem Hintergrund der Nitratdiskussion können sie im Herbst Stickstoff aus dem Boden aufnehmen und vor Auswaschung schützen.

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat aktuell Jahresbeginn im Rahmen der neuen Düngeverordnung einen Zwischenstand zu Zwischenfrüchten veröffentlicht. In Gebieten mit Nitratwerten im Grundwasser von mehr als 50 mg/l und mit mehr als 650 mm Niederschlag, die so genannten roten Gebiete, muss vor der Aussaat der Sommerung eine Zwischenfrucht angebaut werden. Sonst darf die Sommerung nicht mehr gedüngt werden.

Zwischenfrüchte wie Ölrettich, Senf oder Phacelia binden zwar die Nährstoffe über Winter, führen aber nach dem Abfrieren kaum Nährstoffe der Folgefrucht zu. Die Vegetationsentwicklung hat in den letzten Monaten eine ungünstige Entwicklung genommen.

Im Idealfall wächst die Zwischenfrucht im Herbst bis zum Boden schützenden Reihenschluss zusammen und nimmt Nährstoffe aus dem Boden auf. Bis zur Blüte kann sich die Pflanze temperaturbedingt nicht entwickeln und friert im Winter bei Frost ab. Vor der Aussaat der Sommerkulturen werden die Pflanzenreste als Humuszufuhr in den Boden eingearbeitet. So weit die Theorie.

Die Trockenheit nach der Ernte 2019 hat aber Lücken in vielen Beständen der Zwischenfrüchte hinterlassen, die von Ausfallgetreide besetzt wurden. Die warme Witterung hat zu einer Notblüte geführt und die Landwirte mussten die Zwischenfrüchte früh schlegeln. Die Niederschläge im Oktober bei den Beständen für Erholung gesorgt, aber das anhaltend warme Wetter hat erneut zur Blüte geführt. Mit der Blüte bilden die Zwischenfrüchte Samen aus, die auf den Äckern die nachfolgenden Kulturen stören.

Im Dezember kamen die Landwirte wegen fehlender Bodenfröste nicht zum Schlegeln auf das Feld. Es war zu matschig. Mittlerweile ist Druck entstanden, das Aussamen der Blütenstände zu verhindern. Im Rahmen des Greenings darf nur geschlegelt werden. Bei Maßnahmen außerhalb der Fördervereinbarung drohen Sanktionen.

Lesestoff:

https://www.lwk-niedersachsen.de/index.cfm/portal/2/nav/1870/article/35113.html

roRo

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